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ich bin seit vielen Jahren als freiberuflicher rechtlicher Betreuer nach § 1896 ff. BGB tätig. (übe keine Rechtsberatung aus !)
Ich habe in der Vergangenheit die Tätigkeitsbezeichnung "Rechtlicher Betreuer BGB" genutzt. Dabei habe ich die amtliche Bezeichnung im entsprechenden Titel des BGB gewählt.
Glauben Sie, daß hier ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegen könnte bzw. glauben Sie, daß für meine Tätigkeit eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nötig ist?
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