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Garantiefall? Kettensäge defekt nach 1. Jahr

 
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Schneider01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 11:31    Titel: Garantiefall? Kettensäge defekt nach 1. Jahr Antworten mit Zitat

Hallo
Habe vor 1. Jahr eine Kettensäge (Stihl 026) bei unserem Werkzeughändler gekauft.
Wir hatten von Anfang an Probleme mit diesem Gerät
- Sie sprang so gut wie nie an - ließ sich nur mit Starterspray anwerfen.
Leider haben wir das Gerät nicht sofort zurückgebracht - da wir dachten die Säge müsse sich erst noch "einfahren".
Letzte Woche wurde das Gerät unserem Händler zur Reperatur übergeben. Der Zylinder weist "Riefen" auf - dadurch kommt es zu Kompressions - Leistungsverlust.

Ist der Hersteller (Stihl) in diesem Fall zur Garantie verpflichtet?

Vielen Dank für Eure Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
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Starwars2001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

soweit ich informiert bin, läuft bei STIHL alles über den Fachhandel.
Da ich die o.g. Kettensägenfirma näher Winken kenne, würde ich dort direkt anrufen.
Evtl. ist ja eine ganze Charge betroffen. Würde auf jeden Fall direkt mit STIHL in Kontakt treten. Bin mir ziemlich sicher Smilie, dass das Problem recht zügig behoben wird (STIHL steht für Qualität - bei einem so urschwäbischen Unternehmen wird man sich sicherlich nix nachsagen lassen wollen).
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sagebiel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob und wie lange dieser Hersteller GARANTIE gewaehrt. Sind es z.B. zwei Jahre, so muss der dieser Pflicht nachkommen (wenn der Schaden nicht auf Eigenverschulden des Kunden zurueckzufuehren ist).

Sollte nur noch die zweijaehrige Gewaehrleistung greifen, so muss der Kunde jetzt dem Verkauefer nachweisen, dass diese Defekte auf Maengel beruhen, die bereits BEIM KAUF des Geraetes vorgelegen hat.
Waehrend der ersten sechs Monate nach Kauf geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Uebergabe / Kauf vorgelegen hat. Danach greift die Beweislastumkehr und der Kunde muss es dem Verkaeufer beweisen.

Im schlechtesten Fall:
Gibt der Hersteller ein halbes Jahr Garantie, muss er gar nichts mehr machen. Garantie ist eine freiwillige Leistung, wir diese jedoch gewaehrt muss der Hersteller oder auch Verkaeufer (sollte dieser die Garantie gegeben haben) dem auch nachkommen.
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Schneider01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen dank für die Antworten!

Stihl hat die kosten übernommen!

Mit freundlichen Grüßen
Schneider
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