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Verfasst am: 21.10.06, 15:36 Titel: Muß Reparatur durchgeführt werden
Guten Tag zusammen,
A. hatte im Januar sein Fahrzeug in einer Meisterwerkstatt. Erneurung
Bremsen komplett.
Jetzt im November war TÜV fällig, dieser stellte fest, dass der Brems-
sattel falsch montiert wurde, desweiteren, war der Bremsschlauch
falsch montiert sowie der Schub-/Sprustangenkopf ausgeschlagen,
sowie dadurch die Vorderreifen beschädigt.
Werkstatt hat auf Teile sowie Arbeiten 24 Mo. Gewährleistung. Kann
A. den Ersatz von 2 neuen Reifen, sowie Ausführungsarbeiten an
den Bremsen verlangen.
TÜV - hat gemeint, dass die Mängel ausschließlich auf den falschen
Einbau zurückzuführen sind.
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