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Betreuung bei Tod???

 
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maja16
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:28    Titel: Betreuung bei Tod??? Antworten mit Zitat

Hallo!
Bin mir nicht sicher ob dies das richtige Forum ist. Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich werd euch unser Problem einfach mal erzählen.Und bitte nicht falsch verstehen.

Der Mutter meines Freundes ist wahrscheinlich ziemlich krank. Noch weiß keiner genaues, aber man macht sich ja doch Gedanken. Das Problem ist das mein Freund noch einen behinderten Bruder hat, der teilweise betreut werden muß(wohnt aber zuhause). Der Vater meines Freundes geht Vollzeit arbeiten.
Wenn die Mutter nun sterben würde könnte er wenn überhaupt nur halbtags arbeiten.
Wer müßte dann für die Kosten aufkommen? (Miete,Fahrtkosten,Kosten für Therapie...)
Würde das alles über Versicherung, Arbeitslosengeld laufen, oder kann es sein das die Kinder sich beteiligen müßen?

Wir mußten uns darüber noch nie Gedanken machen, deswegen wär ich für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße
Maja
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Heinz.B
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maja,

ich würde prüfen, ob ein Arzt nicht eine Haushaltshilfe verschreiben kann. Auch gibt es Vereine, die mit Zivildienstleistenden die Betreuung des behinderten Bruders sicher stellen könnten. Erkundige dich z.B. beim paritätischen Wohlfahrtsverband vor Ort.

Grüsse - Heinz
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bitwuerger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Straubing

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 16:45    Titel: Betreuung bei Tod Antworten mit Zitat

Frage ist hier, ob der Freund sich nicht zu sehr sein Leben von anderen bestimmen läßt.
In ersterLinie ist der Vater zuständig gemeinsam mit der noch lebenden Mutter. Diese sollten vorab klären und erklären, was sie wollen und wie sie sich das Leben des Bruders künftig vorstellen (können). Als Bruder ist die Verpflichtung nur moralisch gegeben. Fürsorge ist gut und richtig. Aber eigenes Leben auch, für Deinen Freund und Dich als dessen Lebenspartnerin.
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