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Domain geklaut oder ok ?

 
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dirkt1
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Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 14:52    Titel: Domain geklaut oder ok ? Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einem Jahr habe ich mir die Domian www.xxxxxx-Freunde.de gesichert.

Vor 2 Wochen bekam ich eine aufforderung vom Domaininhaber der Domain www.xxxxxx-Friends.de das ich meine Domain innerhalb von 2 Wochen abschalten soll, sonst verklagt er mich. Die Domain www.xxxxxx-Friendes.de gehört einer Firma und die abmahnung kam auch von der Firma. meine Domain www.xxxxxx-freunde.de gehört ja mir und es lief ein privater Forum dadrauf.

Grund für die abmahnung war, das ich durch den deutschen namen seiner Domain User gewinnen will. Also das ich durch seinen Bekanntheitsgrad profit scheffeln will.

Nun habe ich die Domain gekündigt und ruck zuck war die Domain auf reg. auf die Firma, von der ich die Abmahung bekommen habe. Nun scheint es mir so, als ob die nur auf meine Domain heiß waren.

Es es ok jemanden abzumahnen wegen der deutschen übersetztung des englischen domainnamens ?

Wenn nicht, wie geh ich weiter vor ?

Vielen Dank erstmal, ich hoffe ich konnte mein Problem gut dastellen.
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dirkt1
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Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hier nochmal das schreiben:

Zitat:
Sehr geehrter Herr x,

wir wurden heute darauf aufmerksam gemacht, daß von Ihnen unlängst die
Domain "xxxxxx-freunde" registriert wurde und dort ein Portal für
xxxxxxx betrieben wird.

Hierzu müssen wir Ihnen mitteilen, daß diese Domainbezeichnung
offensichtlich mit unserer Marke "xxxxxx-friends", eingetragen beim DPMA
unter Nr. x für die Klassen x, y und z, kollidiert.
Darüber hinaus sehen wir auch unsere gleichnamigen Titelschutzrechte
verletzt, welche wir seit 05/2005 durch unseren - mit erheblichem
finanziellen Aufwand betriebenen - Dienst "xxxxxx-friends.de" begründet
haben.

Die Wortkombination "xxxxxx-friends" sowie auch dessen deutsche
Übersetzung wurde bis dahin im allgemeinen Sprachbereich nachweislich noch
nicht verwendet.
Zitat:


Es ist daher unschwer davon ausgehen, daß Sie diese Domain explizit nur
daher gewählt haben, um Verwechslungen mit unserem Dienst auszunutzen und
von dessen Popularität zu profitieren.

Dennoch möchten wir zu diesem Zeitpunkt noch keine - an sich gebotene -
rechtlichen Schritte gem. u.a. §§ 4, 5, 14, 15 MarkenG einleiten, welche für
Sie mit erheblichen Kosten verbunden wären.

Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, die Domain innerhalb der nächsten 2 Wochen
bei der DENIC löschen zu lassen. Sofern wir innerhalb dieser Frist die
Löschung verzeichnen können, so wäre die Angelegenheit damit für Sie
erledigt.
Im übrigen Falle müssten wir jedoch unsere Marken- und Titelschutzrechte
verteidigen und entsprechende Unterlassungsansprüche geltend machen.

Mit freundlichen Grüssen
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, jetzt kann man sich vermutlich nur noch ärgern. Die Domain wurde aufgegeben und damit hat es sich. Darüber, was vorher gegangen wäre, könnte man nur diskutieren, wenn

a) Die Frage den Forenregeln gemäß umformuliert wird.

b) Weitere Informationen hinzukommen

- War xxx-friends schon registriert, als xxxx-Freunde angemeldet wurde?

- Steht das xxxxxx z.B. für eine Freizeitbeschäftigung o.ä., um die es bei den betreffenden Internet-Auftritten ging? Oder steht xxxxx in keinem Zusammenhang mit den Inhalten der Angebote?
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dirkt1
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Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
Tja, jetzt kann man sich vermutlich nur noch ärgern. Die Domain wurde aufgegeben und damit hat es sich. Darüber, was vorher gegangen wäre, könnte man nur diskutieren, wenn
Ja zu Spät ist es wohl, nur interesse hätte ich halt, ob das ok war.

Zitat:
- War xxx-friends schon registriert, als xxxx-Freunde angemeldet wurde?

Ja

Zitat:
- Steht das xxxxxx z.B. für eine Freizeitbeschäftigung o.ä., um die es bei den betreffenden Internet-Auftritten ging? Oder steht xxxxx in keinem Zusammenhang mit den Inhalten der Angebote?
Doch beide haben Portal um die gleiche Sache, bzw das gleiche Thema. Gesundheitsthema
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben a) noch nicht berücksichtigt.
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dirkt1
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Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mir die Regeln durchgelesen, aber finde den Fehler nicht.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

dirkt1 hat folgendes geschrieben::
Ich hab mir die Regeln durchgelesen, aber finde den Fehler nicht.
Einfach nochmal lesen:
Benutzerhinweise für dieses Unterforum hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie in unseren Foren keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen. Beides ist verboten. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.

Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, klicken Sie bitte hier und lesen bitte den gesamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Letztlich kann man in so einem Fall ohne Kenntnis des Einzelfalls (der hier aber gerade nicht diskutiert werden soll) keine genaue Aussage treffen.
Die bloße (ganze oder teilweise) Übersetzung eines bestehenden Kennzeichens (Marke oder sonstiges Unternehmenskennzeichen mit hinreichender Verkehrsgeltung) *kann* eine Kennzeichenverletzung oder ein UWG-Verstoß sein, muß es aber nicht.

Beispiel: Der eine oder andere erinnert sich sicher noch, daß "Twix" früher mal "Raider" hieß. Wäre jetzt der Vertrieb eines Schokoriegels mit dem Namen "Räuber" oder "Plünderer" eine Kennzeichenverletzung (gewesen)? IMO nicht. Ebensowenig wie der Betrieb eines Softwareherstellers unter dem Namen "Winzigweich".
Anders kann es aussehen, wenn man einen Online-Musikshop unter "(Wortsperre: Firma) iTöne" betreibt oder ein Modelabel unter "Vereinte Farben von Benetton".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte aber auch noch eine Stufe vorher ansetzen: Ein Kennzeichen genießt nur Schutz, wenn es Unterscheidungskraft besitzt. Bei beschreibenden Zeichen fehlt es daran. Wenn es bei den (hypothetischen) Seiten "motorcycle-friends" und "Motorrad-Freunde" um das Tuning von Feuerstühlen ginge, würde ich zunächst mal an ein absolutes Schutzhindernis denken, bevor ich mir Gedanken zur Verwechselungsgefahr mache.
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