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Haftpflichtschaden Leasinggegenstand

 
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Micki10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 14:16    Titel: Haftpflichtschaden Leasinggegenstand Antworten mit Zitat

Hallo !

Person A hat ein Leasingfahrzeug bei Firma X. Der Beifahrer B beschädigt etwas im Innenraum. Firma X als Eigentümer des Wagens will diesen Schaden ersetzt haben und belastet diesen an den Leasingnehmer A. Da A den Schaden nicht verursacht hat, sondern B geht dieser zu seiner Haftpflichtversicherung. Diese erteilt die Deckungszusage an B, sagt jedoch, dass B keine Zahlung leisten soll. B hat auch nicht gezahlt, jedoch A, da X einfach den Schaden per Lastschrifteinzug mit der Mietrate zusammen eingezogen hat. Normalerweise würde B nun der Versicherung mitteilen, dass A den Schaden gezahlt hat und diese würde den Schaden wohl A wie zugesagt ersetzen. Nun sind A und B Eheleute. Nun weiß B nicht, ob die Versicherung dann noch bereit ist zu zahlen, da ein Verwandschaftsverhältnis besteht. Eigentlich geht er jedoch davon aus, dass trotzdem die Versicherung zahlen müßte, denn A ist ja eigentlich nicht der Geschädigte, sondern X und mit dem besteht ja kein Verwandschaftsverhältnis. B hat auch der Versicherung mitgeteilt, dass die Leasingfirma X der Geschädigte ist, was ja auch zutrifft. Wie sieht das nun aus? Was muss B machen?

Vielen Dank für Antworten. Frage
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

haben a und b verschiedene/eigene phv`s?
_________________
MfG,
Duisburger

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Micki10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 18:17    Titel: PHV Vertrag Antworten mit Zitat

Nein, beide haben als Ehepaar eine Familienhaftpflichtversicherung.

B hat auch wahrheitsgemäß als die Versicherung nach dem Geschädigten fragte die Firma X angegeben und sich als Schädiger benannt. Hätte X nun nicht bei A sich bereits das Geld geholt, gäbs wohl auch kein Problem, denn dann könnte die PHV ja das Geld an X überweisen. Die Zusicherung den Schaden von X zu übernehmen besteht ja. Nun hat X sein Geld von A und die PHV müßte den Betrag A geben. B befürchtet nun, wenn er dies der Versicherung mitteilt, dass diese nun nicht mehr den Schaden zahlen will, weil A verwandt ist.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

ungeachtet der Deckung.
Lassen Sie den VR doch an X zahlen. X wird sich dann sicher mit A in Verbindung setzen.
_________________
MfG,
Duisburger

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