Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
Paar A schließt Rechtsschutzversicherung ab zum 01. 11.06! Kauft ein Haus zum 15.11.2006. Wartezeit ist nach drei Monaten rum. Paar A kündigt den Mietern aus gekauftem Haus am 15.02.07! Diese gehen Mitte/ Ende 2007 vor Gericht um gegen die Kündigung zu klagen!
Frage:
Greift die Rechtsschutzversicherung? Die Kündigung, Tag des Geschehens war nach der Wartezeit, jedoch der Kauf des Hauses in der Wartezeit! Was zählt hier???
wenn die mieter zum zeitpunkt des hauskaufes schon in diesem haus gewohnt haben... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.