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für Vorausleistung wissentlich falsche Beiträge angesetzt

 
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Maximil
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 17:56    Titel: für Vorausleistung wissentlich falsche Beiträge angesetzt Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es erlaubt, daß Verwaltungen für Berechnungen von Vorausleistungen von Anliegerbeiträgen, andere Zahlen benutzen als die aktuellen, welche seit Wochen z.B. laut Ausschreibungen vorliegen?
Beispielsweise werden niedrige Beiträge angesetzt und davon 70% als Vorausleistung nach Baubeginn gefordert (die 70% sind ja ok.). Zur Schlußabrechnung werden aber bedeutend höhere Beiträge, entsprechend den Baukosten angesetzt und entsprechend höhere Restzahlung gefordert.
Ich meine wenn wissentlich den Bürgern niedrige Kosten vorgegaukelt werden, als tatsächlich zu erwarten sind, dann stellt das doch einen Straftatbestand dar, oder nicht?
Im KAG des Landes Brandenburg z.B. gibt es einen §14 Abgabenhinterziehung, ".... wer wissentlich ... falsche Angaben macht..." usw., wie verhält es sich mit den Rechten der Bürger in so einem Fall?
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Maximil
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 00:10    Titel: Beschwer? Antworten mit Zitat

z.B. geht der Empfänger davon aus, daß sich sein Beitrag in einem bestimmten Rahmen bewegt, evtl. mit Abweichungen.
Mit der Endabrechnung wird er aber z.B. an den Rand des wirtschaftlichen Ruin gebracht, für ihn war nicht vorhersehbar, daß ein mehrfaches der Beiträge fällig werden, dieses wurde eben verschwiegen und verschleiert.
Im richtigen Leben ist soetwas doch auch nicht möglich, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.12.04, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

und es hätte ihm keine finanziellen probleme beschert, wenn er ein paar wochen vorher den richtigen betrag gewusst hätte? hätte er sich dann psychisch besser drauf vorbereiten können? Mit den Augen rollen
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im richtigen Leben ist soetwas doch auch nicht möglich, oder?

Sind Behördensachen kein "richtiges Leben"?

Hast du noch nie ein Auto zur Inspektion gebracht (200 EUR) wo sich herausstellt, dass wichtige Sache sofort gemacht werden müssen (600 EUR)?

Oder hat der Zahlungspflichtige schon mal über Ratenzahlungsanträge nachgedacht?

Gruß
HaWeThie
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Maximil
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
und es hätte ihm keine finanziellen probleme beschert, wenn er ein paar wochen vorher den richtigen betrag gewusst hätte? hätte er sich dann psychisch besser drauf vorbereiten können? Mit den Augen rollen


Und wenn es etwa zwei Jahre sind, da hätte er schön sparen können.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.12.04, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Sind Behördensachen kein "richtiges Leben"?

Hast du noch nie ein Auto zur Inspektion gebracht (200 EUR) wo sich herausstellt, dass wichtige Sache sofort gemacht werden müssen (600 EUR)?
HaWeThie


Behörden sind scheinbar was anderes.

Beim Auto kann jeder sagen er will die Reparatur nicht und nimmt es wieder mit.

Bei Anliegerbeiträgen wird möglicherweise dein Grundstück verpfändet, wenn die Behörden schlampige Arbeit bei der Planung leisten (oder schlimmeres) und die Baukosten explodieren, dann kann keiner sagen er will es nicht.
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