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Verfasst am: 24.10.06, 11:15 Titel: Nachabnahme bei Mängel sinnvoll?
Angenommen bei einer Abnahme wurden jede Menge Mängel festgehalten, die der Verkäufer nach einem Gutachten noch zu erledigen hat. Er erklärt, den ein oder anderen Mangel zu beseitigen, über den Rest ist keine Einigkeit. Der Verkäufer hat nun einen gewissen Zeitraum um wenigstens die von ihm zugesagte Mangelbeseitigung vorzunehmen. Die lässt er verstreichen und behebt diese zu einem sehr geringen Teil nicht fachgerecht (Malarbeiten Nachbeesserungen offenbar durch einen Freizeitkünstler) und die wesentlichen Mängel überhaupt nicht. Der Verkäufer behauptet, er habe die Mängel beseitigt, man möge ihm doch die nicht behobenen Mängel (erneut) auflisten.
Der Verkäufer möchte nun gerne eine Nachabnahme. Macht es Sinn aus Käufersicht nochmals die Untätigkeit des Verkäufers (aussergerichtlich) durch einen weiteren Gutachter feststellen zu lassen, oder reicht die bisherige Mängelliste eines vereidigten Gutachters in Kombination mit Aufzeichnungen der neuen Eigentümer? (Vor Gericht benötigt man doch nochmals eine
Und wird die Position des Verkäufers durch eine Nachabnahme gestärkt / bzw. die der Käufer geschwächt oder ist das unerheblich?
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