Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.10.06, 12:24 Titel: Angefahren worden und Unfallflucht!
Hallo,
folgender Sachverhalt.
Person A = Fußgänger Person B = Fahrer Person C= Zeuge.
Auf einer beliebigen Straße staut sich der Verkehr. Person B steht direkt auf dem Fußübergangsweg für Fußgänger, da sich der verkehr vor ihr staut und sie vorher die Grüne Ampel genommen hat, dennoch kommt sie damit nicht weit.
Die Ampel wird für die Fußgänger GRÜN, Person B steht allerdings noch genau auf der gleichen Stelle so das die Fußgänger an ihr vorbei müssen. Person A und C ( die sich nicht kennen ) warten 4 sekunden nach dem Grün werden und begutachten Person B ob sie nun fährt oder nicht. Sie tut es nicht. Beide entschließen sich die str. bei GRÜN zu überqueren. Die Fahrerin des PKW, Person B, schaut nur nach lins und realisiert offensichtlich das Grün ist, denkt sich aber "Ok die Passanten von Links brauchen noch bisschen zu mir dann fahr ich schnell". Da Person B nicht nach rechts sowie nach VORNE schaut erfasst Sie Person A welche sich direkt vor dem Fahrzeug befindet und fast auch Person C.
Person B grinst nur dumm und macht keinen Eindruck von überraschung. Person A befreit sich und geht an dem Auto vorbei und dreht sich in Richtung des Fahrzeuges, Person B fährt allerdings nur weiter und fragt nicht "ist was passiert".
Tatbestand bis hier her Unfallflucht mit Personenschaden. Person A geht ins Krankenhaus und lässt sich mit einem Atest auszeichnen, dass die Bänder Gerissen/Strapziert sind sowie das Bein geprellt. Die Polizei ermittelt derzeit schon und spricht Person A recht zu.
Die Frage ist nun.
Hat Person A Anspruch auf Schadensersatz? Wenn ja in welcher Höhe ca.?
Verfasst am: 24.10.06, 12:37 Titel: Re: Angefahren worden und Unfallflucht!
N-rG hat folgendes geschrieben::
Hat Person A Anspruch auf Schadensersatz?
Sieht so aus.
N-rG hat folgendes geschrieben::
Wenn ja in welcher Höhe ca.?
In der Höhe, in der ein konkreter Schaden entstanden ist. Ggfs. kommen Schmerzensgeldansprüche hinzu.
Person A sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen (diese Kosten trägt ebenfalls die KFZ-Haftpflichtversicherung von B).
Verfasst am: 24.10.06, 12:44 Titel: Re: Angefahren worden und Unfallflucht!
N-rG hat folgendes geschrieben::
Die Polizei ermittelt derzeit schon und spricht Person A recht zu.
nur mal so nebenbei: die Polizei ist niemals für das Ermitteln von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen zuständig.
N-rG hat folgendes geschrieben::
Hat Person A Anspruch auf Schadensersatz?
grundsätzlich ja.
N-rG hat folgendes geschrieben::
Wenn ja in welcher Höhe ca.?
Diese Frage wird hier kaum zu beantworten sein. Es geht vermutlich primär um die Frage, wieviel Schmerzensgeld angemessen wäre, richtig? Das hängt von Art und Umfang der Verletzungen ab, von der Dauer der ärztlichen Behandlung und ob ggf. Dauerfolgen zurückbleiben. Nur mal so ins Blaue spekuliert: wenn keine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet und keine Dauerschäden zurückbleiben: ein paar hundert Euro (höchstens). _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die Polizei hat Person A auch nur recht in dem Sinne zugesprochen, dass Person A nichts falsch gemacht hat und Person B mehrere Regeln gebrochen hat. Das meinte ich damit
@Mogli.
Danke auch für die spekulation ich brauche halt son Richtwert. KH aufentalt stationär musste Person A nicht absitzen. Dafür 1 Tag Arbeitsausfall und schmerzen für einige Tage.
Wer kommt eigentl. für die Gerichtskosten für Person B auf? Ihre KFZ-Vers. ? Und Person A kann sich über die KFZ-Vers. von Person B einen Anwalt holen ja?
Wer kommt eigentl. für die Gerichtskosten für Person B auf?
Welche Gerichtskosten sind damit gemeint? Die aus dem Strafverfahren (fahrl. Körperverletzung, Unfallflucht, da kommt einiges zusammen) oder die aus der Schadenersatzforderung des Fußgängers? Wenn letzteres gemeint ist: so schnell wird die Geschichte nicht vor Gericht landen. Die meisten dieser Fälle werden zwischen Haftpflichtversicherer und Geschädigtem (bzw. dessen Rechtsanwalt) ausgemacht.
N-rG hat folgendes geschrieben::
Ihre KFZ-Vers. ?
Wenn damit die Gerichtskosten aus dem Zivilverfahren gemeint sind: Grundsätzlich ja.
N-rG hat folgendes geschrieben::
Und Person A kann sich über die KFZ-Vers. von Person B einen Anwalt holen ja?
Person A muss sich den Anwalt schon selbst suchen und beauftragen. Die Kosten wrden nachher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen (ggf.im Rahmen der Haftungsquote; aber ob ein mögliches Mitverschulden des Fußgängers vorliegt, das ist von hier aus nicht zu beurteilen)
Wenn später tatsächlich rechtkräftig festgestellt wird, dass sich der Autofahrer B unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dann wird die Kraftfahrt-haftpflichtversicherung zwar zunächst alle begründeten Schadenersatzforderungen begleichen, beim Autofahrer dann aber Regress nehmen (max.. bis 5.000 Euro). _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.