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Einweisung in Wohnprojekt - betreutes Wohnen

 
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Sunny68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 17:47    Titel: Einweisung in Wohnprojekt - betreutes Wohnen Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

Person A ist minderjährig (16), psychisch auffällig, weil gegenüber allen Personen aggresiv, die schulischen Leistungen miserabel, was nun zu einer Ehrenrunde führte.

Lt. Jugendamt war eine Einweisung in die psychatrischen Tagesklinik veranlaßt, welche von Person A abgelehnt wurde.

Personen B + C als Eltern vereinbarten einen Termin beim Schulpsychologen, welcher erneut Gespräche mit dem Jugendamt vorschlug.

Welche Möglichkeiten haben die Eltern, auch gegen den Willen von Person A diese in ein derartiges Wohnprojekt einzugliedern? Personen B + C ist bislang nur bekannt, daß eine entsprechende Eingliederung NUR MIT ZUSTIMMUNG vom Person A erfolgen kann. Lt. Info der Schulpsychologin ist jedoch auch eine Einweisung OHNE Zustimmung durch eine Anordnung des Familienrichters möglich.

Ja, wat denn nu? In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Zustimmung der betroffenen Person erst gegeben, einige Tage vor Einweisung in das Wohnprojekt jedoch wieder zurückgezogen.

Sollte o. g. Angelegenheit bereits zur Rechtsberatung zählen, dann bitte posten, wo hier rechtlich nachgeschlagen werden kann.

Bitte kurzfristig, da morgen Gespräch mit JA erfolgen soll.

Danke.

Sunny68
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke, das Jugendamt ist hier der richtige Ansprechpartner neben den hinzugezogenen medizinischen Experten.

Im Notfall sind hier sicherlich gerichtliche Mittel/Beschlüsse herbeizuführen. Die Frage paßt aber vielleicht besser ins Betreuungsrecht, weswegen ich den Beitrag mal ins Forum Betreuungsrecht rüberschiebe. Falls die Experten dort ihre "Zuständigkeit" nicht für gegeben erachten, bitte melden.

Gruß
Peter H.
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Sunny68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter H.,

danke für Deine schnelle Info und für's 'Rüberschubsen ins andere Forum. Sehr glücklich

Bye
Sunny68
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht so recht, ob das Thema hier richtig aufgehoben ist, da rechtliche Betreuung (Betreuungsrecht) für Volljährige gilt.

Nicht`s desto trotz kenne ich Berufsbetreuer, die auch Vomundschaften für Kinder übernehmen - Vielleicht kann da ja jemand helfen.
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Sunny68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie das JA mitteilte, kann eine "Zwangs"-Einweisung ohne Zustimmung nicht erfolgen. Letztendlich bleibt offensichtlich nur die Einweisung von Person A in eine geschl. Klinik, nicht toll, aber wahrscheinlich die letzte Chance, um dies auf's Leben vorzubereiten. Vom JA erhielten Personen B + C nur die Info, notfalls vor die Tür setzen; neue Adresse: Brücke X Schlafsack Y, und das Ganze konsequent "durchzuziehen". Weinen
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