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Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft

 
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John Morton
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: 10719

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 16:47    Titel: Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft Antworten mit Zitat

Ich habe einige Fragen zu den Rechten und Pflichten der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft: Wo genau kann man die Rechte und Pflichten einer solchen Verwaltung nachlesen? Innerhalb welcher Zeit müssen Rückzahlungen des Hausgeldes getätigt werden? Und: wie kann man sich gegen schlampige Verwaltungen wehren? Danke für die Antwort!
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

    Steht alles in WEG Gesetz

    Eine Rückzahlung von Hausgeld ist nur üblich wenn man zu viel bezahlt hat oder es einen Beschluss gibt

    Verwalter kann man mit Beschluss ersetzen wenn der Vertrag ausläuft

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:59    Titel: @John... Antworten mit Zitat

Salut

das
Zitat:
Steht alles in WEG Gesetz
usw. ist nicht die ganze Wahrheit. Dem Vorposter mag es auch hier darum gehen, nur mal wieder schnell seinen Link zu setzen; die Banneradvertiser zahlen für 1000 Klicks so um 3 €, und solange der Forumsadmin gegen derartige "Duftmarken" nichts hat....

Die ganze Wahrheit biete ich auch nicht, zumal es sich hier ja nur um ein Fallbeispiel handelt. Aber i.d.R. hat die Eignergemeinschaft einen Vertrag mit dem Verwalter geschlossen, der auf Verlangen dem einzelnen Eigentümer zur Einsichtnahme offensteht. Dort wird das, was nicht "in WEG Gesetz" (gemeint ist das WEG, das Wohnungseigentumsgesetz) steht, spezifiziert. Außerdem gilt das Vertragsrecht im BGB usw.

Überzahlte Beiträge sind genau wie Nachzahlungen nach Beschluß der Einzelabrechnungen fällig und zu leisten. Es obliegt den Eignern, zukünftige Vorauszahlungsbeschlüsse so zu fassen (oft als Wirtschaftsplan-Genehmigung), daß beides minimiert wird.

"Schlampig" ist kein Terminus, der einer juristischen Behandlung direkt zugänglich ist. Vertragswidriges Verhalten ist zu reklamieren, und zwar am besten gerichtsfest, bei schweren Verfehlungen kann auch über die Aufhebung des Vertrags unter Verwalterneubestellung beschlossen werden. Modalitäten und Procedere hierzu finden Sie in diesem Forum mit der "Suchen"-Funktion. Bisweilen mag davor- das kommt auf die Gestaltung Ihres Beispiels an- die Befassung des Beirats erfolgen.

Darüber wiederum mag die Teilungserklärung Auskunft geben.

Adieu
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
usw. ist nicht die ganze Wahrheit. Dem Vorposter mag es auch hier darum gehen, nur mal wieder schnell seinen Link zu setzen; die Banneradvertiser zahlen für 1000 Klicks so um 3 €, und solange der Forumsadmin gegen derartige "Duftmarken" nichts hat....


Bezahlte Links erkennt man daran das Sie wesentlich länger sind und erst mal über den Affility Service gehen.

Klaus
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 17:05    Titel: @Vorposter Antworten mit Zitat

Salut

für jemanden, der den Terminus "Postingzahl" nicht kennen wollte (21jun06 12h02),
Zitat:
P.S. Was ist "Posting-Zahl " und was gibts wenn man gewinnt ?
ist es bemerkenswert, daß er den Begriff "Affility Server"und seine Merkmale immerhin kennt.

Aber es geht doch nicht unbezahlte Links - diese Nebelwerferei sollten wir uns sparen - sondern es geht um Hyperlinks, die wegen der schieren Zahl habgieriger Webmüllproduzenten die Metacrawler zumüllen, und die auf Seiten verweisen, auf denen man statt Substanz Reklame geboten bekommt und die mit daran schuld sind, daß Suchmaschinennutzung wegen der mühsamen Trennung des Spreus vom Weizen unnötig Zeit kostet.

Falls auf den Seiten, auf die Ihr Abspann andauernd verweist, nichts davon zu sehen ist, sondern nur zum Kontext der jeweiligen Immobilienrechtsberatung passende nützliche Inhalte, dann bedaure ich, daß Sie möglicherweise in die Nähe zu derlei verwerflichem Tun gerückt werden könnten und widerspreche dieser Deutung meiner Beträge expressis verbis.

Adieu
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Du Armer

klaus
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