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BU und Gesundheitsfragen

 
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derbarbar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 16:20    Titel: BU und Gesundheitsfragen Antworten mit Zitat

Ich habe hier in den Foren gelesen, dass die Krankenkasse lediglich AU Zeiten in Verbindung mit Diagnosen gespeichert hat. Was ist mit Arztbesuchen ohne AU? Jetzt hat Person X bei den Gesundheitsfragen den Hausarzt angegeben und darüberhinaus eine 5 Jahresübersicht der Krankenkasse beigefügt, weil er sich nicht an jedes Detail erinnern kann.Die Auskunft der KK wurde nach Polisierung, aber mit Einverständnis der Sachbearbeiterin nachgereicht. Diese werden gerade geprüft.
Welche Möglichkeiten hat dann der Versicherer (ausser den Hausarzt und KK) um mit Gewalt eine arglistige Täuschung nachzuweisen?
Mehr ist doch einfach nicht gesepeichert und m.E kann ein Kunde auch nicht mehr tun um die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Die Fragen nach psychischen Vorerkrankungen hat die Person angegeben (mit allen Ärtzten) und dafür einen 50 % Aufschlag kassiert.
Nehmen wir mal an Person X erkrankt in 2-3 Jahren (psychisch) und der Versicherer prüft wegen vorvertraglicher Anzeipflicht, kann er sich dennoch irgendwelche Angaben besorgen, die die Krankenkasse selbst angeblich nicht gespeichert hat?
Und wenn sie dann irgend etwas findet, was u. U Jahre zurückliegt und mit der psychischen Erkrankung nichts zu tun hat, die Leistung verweigern?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der Rechtsprechung nach hat sich herausgestellt, dass vom Antragsteller verlangt werden kann sich i.d.R. an alle größere Erkrankungen / Krankenhausaufenthalte zu erinnern und diese anzugeben. Selbstverständlich nicht an jeden Husten und jede Schnittwunde.
Aber je ausführlicher und umfangreicher, desto eher kann auch das "Übersehen" eines einzelnen Vorfalls erklärt werden.
_________________
MfG,
Duisburger

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derbarbar
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe eben davon aus alles mir mögliche getan zu haben um die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Aber was ist wie zuvor gefragt, mit Arztbesuchen ohne AU, die sind bei KK ja nicht erfasst, wo soll ich diese erfragen?
Wo holt der Versicherer, bei der Leistungsprüfung solche Angaben her, ist es überhaupt möglich?
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten läßt man sich von den Ärzten, bei denen man in Behandlung war (diese sollten einem noch geläufig sein) eine Kopie der Krankenakte geben lassen und reicht diese dann beim Versicherer ein. Damit hat Person X alles mögliche getan, um die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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derbarbar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss, ich bin penetrant!
Wo holt der Versicherer die Informationen über Arztbesuche ohne AU her, wenn der Arzt im Antrag nicht angegeben wurde und die KK, da keine AU vorlag, die Daten nicht gespeichert hat?
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