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Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos

 
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zugpferd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 13:27    Titel: Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos Antworten mit Zitat

Hi,

ich bin es mal wieder.

Es geht darum dass ein Bekannter von mir einen Dispositionkredit gehabt hat. Dieser wurde ein bis zweimal um jeweils 50 überzogen.

Daraufhin kündigte die Bank den Kredit und meldete dies der Schufa.Der Dispositionskredit wurde dann vereinbarungsgemäß in Raten innerhalb von einem halben Jahr abbezahlt.

Die Erledigung hat die Bank der Schufa auch gemeldet. Dennoch bleibt ja der Eintrag die nächsten drei Jahre dort drinnen.

Das Problem ist nun, dass mein Bekannter nun Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle hat und mit seiner Frau einen Immobilienkredit aufnehmen möchte und dies an dem Eintrag zu scheitern droht.

meine Frage:

war die Bank überhaupt berechtigt nach Kündigung des Kredites dies der Schufa zu melden?

Hat mein Bekannter einen Anspruch auf vorzeitige Löschung? Wenn ja aufgrund welcher Anspruchsgrundlage?

Vielleicht kann mir auch jemand einen Hinweis geben wo man sich im Internet hierüber einlesen kann, ich habe darüber ebenfalls (leider) nichts gefunden.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Antworten.
_________________
Liebe Grüsse vom Zugpferd
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Berechtigung der Bank zur Meldung der Kreditkündigung ergibt sich aus der unterzeichneten Schufa-Klausel.

Wenn diese (was ich annehme) unterzeichnet wurde, ist gegen die Meldung nicht einzuwenden (bei der Gelegenheit bemerkt: Genau dies ist der Zweck der Klausel).

Anders wäre es, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig wäre. Dann könnte man sich rechtlich gegen die Kündigung wenden und (bei Erfolg) würde die Rücknahme der Kündigung zur Löschung des Eintrags führen. Ich sehe hier aber aus der Schilderung des Sachverhalt keine hilfreichen Ansätze.
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank hat korrekt gehandelt: Ihr Bekannter hatte durch seinen Dispo einen "Kredit", dieser wurde aufgrund von Vertragsverletzungen (Überziehen über den vereinbarten Rahmen hinaus) gekündigt. Dadurch entsteht ein meldefähiger Vorgang für die SCHUFA. Für diese Meldung haben Sie übrigens der Bank im Vorfeld durch unterzeichnen der "SCHUFA Klausel" ihr Einverständnis gegeben.

Ihr Bekannter hat seine Chance zur vorzeitigen Löschung bereits genutzt: Durch die Rückzahlung des Dispo wurde der Eintrag erledigt gestellt (ohne Rückzahlung würde der Eintrag bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag stehen bleiben).
Durch ein klärendes Gespräch mit der Bank im Vorfeld hätte die Kündigung des Kredits (und somit die SCHUFA Meldung) bestimmt umgangen werden können - die Bank wäre mit einer monatlichen Rückführung auf 0 garantiert einverstanden gewesen.

Um die 3 Jahre Wartezeit bis zur kompletten Löschung des Vorgangs kommt er nicht herum.....



=> www.schufa.de
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 09:10    Titel: Re: Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos Antworten mit Zitat

zugpferd hat folgendes geschrieben::


Das Problem ist nun, dass mein Bekannter nun Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle hat und mit seiner Frau einen Immobilienkredit aufnehmen möchte und dies an dem Eintrag zu scheitern droht.



Eigentlich ist ein erledigter Kredit als Schufaeintrag ein Positivmerkmal.
1) Aufgrund seiner Bonität hat er einen Kredit erhalten
2) Die Rückzahlung lief vereinbarungsgemäß (also Rückzahlung ohne Probleme).

Das zeigt an, das er verantwortungsvoll seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachgekommen ist ..... und so kann er auch argumentieren, falls der neue Kreditgeber das anders sieht Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sie verstehen da etwas falsch!

Es steht in der SCHUFA weder ob ein Dispo besteht, noch wie weit er ausgereizt wurde.

Aber es steht ein gekündigter Dispo (Kredit) schon ....
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 22:07    Titel: Re: Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist ein erledigter Kredit als Schufaeintrag ein Positivmerkmal.

Grundsätzlich richtig. Aber in diesem Fall steht in der SCHUFA:
1. Nicht vertragsgemässes Verhalten des Kunden.
2. Kreditkündigung durch die Bank.
3. Die "Erledigt-Meldung" zeigt in diesem Zusammenhang lediglich an, dass die Forderung der Bank beglichen wurde.
Positiv ist das jedenfalls nicht ...
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Gloria5
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 22:50    Titel: Re: Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos Antworten mit Zitat

Guten Abend liebe Forumsteilnehmer!

Ich fand eher den ersten Teil von Zugpferds Beitrag interessant.

zugpferd hat folgendes geschrieben::




Es geht darum dass ein Bekannter von mir einen Dispositionkredit gehabt hat. Dieser wurde ein bis zweimal um jeweils 50 überzogen.

Daraufhin kündigte die Bank den Kredit und meldete dies der Schufa.








Also die Banken warten doch nur darauf, dass man den Dispo überzieht um entsprechend Zinsen zu kassieren.
Der Dispo liegt derzeit bei ca. 12,50% und die Banken kassieren mit Frohsinn an einer Über(über) ziehung über das übliche Maß.
Welche Bank schildert der SCHUFA, weil "um ein- bis zweimal jeweils 50 Euro " der Ramen überzogen wurde?

Meine Bank macht "um ein- bis zweimal jeweils 50 Euro " sowas nicht und bei der SCHUFA bin ich seit Jahren 100% frei von negativen SCHUFA-Einträgen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:09    Titel: Re: Schufaeintrag bei Kündigung des Dispos Antworten mit Zitat

Hallo,

Gloria5 hat folgendes geschrieben::
Meine Bank macht "um ein- bis zweimal jeweils 50 Euro " sowas nicht


das liegt nicht an der Bank sondern am Kunden. Wenn der Kunde kreditwürdig ist, ist eine kurzzeitige Überziehung kein Problem. In diesem Fall könnte der Kunde auch eine Erhöhung des Dispos von der Bank bekommen.

Es gibt aber auch Kunden, die sind nicht für einen einzigen Euro Kredit gut. Dort ist eine ungenehmigte Überziehung auch nur von 50 € für die Bank inakzeptabel.
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Gloria5
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gut.
Aber warum räumen die Banken solchen Kunden dann überhaupt einen Dispo ein?
Eine Kontoführung auf Guthabenbasis wäre doch dann die Lösung des Problems, oder?
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