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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.10.06, 12:44 Titel:
Wenn es vorsätzlich und widerrechtlich geschah, ist das wohl §263 StGB. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn es vorsätzlich und widerrechtlich geschah, ist das wohl §263 StGB.
Wie ist eigentlich das Verhältnis zu § 352 StGB?
Karl_1 hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Mandant im Ausland lebt nicht EU, muss der auch die Umsatzsteuer in Höhe von 16% zahlen?
Ist der Mandant Unternehmer? Wenn nicht, dann ist - wenn er seinen Wohnsitz im "Drittlandsgebiet" (alles außer Inland und Gemeinschaftsgebiet) hat - der an ihn ausgeführte Umsatz (Anwaltsdienstleistung) nicht steuerbar, d. h. es fällt keine USt an. Mandant muss dann - in Deutschland - keine USt zahlen.
Es fehlt dann am Merkmal "im Inland" iSv § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG, weil der Umsatz als am Wohnsitz des Mandanten ausgeführt gilt, § 3a Abs. 3 S. 3, Abs. 4 Nr. 3 UStG.
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