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Kündigung verlängertes Darlehen vor Inanspruchnahme

 
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jensjk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 16:32    Titel: Kündigung verlängertes Darlehen vor Inanspruchnahme Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde eure Meinung zu dem folgenden Sachverhalt interessieren, ich versuch mal es allgemein zu formulieren:

Für die Finanzierung einer Eigentunswohnung hat A und B (z.B. die Ehefrau) gemeinsam ein Darlehen mit Zinsbindung 10 Jahre abgeschlossen, im Grundbuch steht als Eigentümer A.

Nach 8 Jahren unterschreiben A und B ein Angebot für eine erneute Zinsfestschreibung nach Ablauf der 10 Jahre. Sinn ist die Sicherung der günstigen Konditionen, das Darlehen wäre dann nach weiteren 8 Jahren abbezahlt.

B möchte nach 10 Jahren aus der Mithaftung entlassen werden. Die 10 Jahre sind noch nicht um (sondern z.B. 9 1/2 Jahre).

Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit die noch nicht in Anspruch genommene erneute Zinsfestschreibung zu kündigen ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist? Eine Widerrufsbelehrung über ein 14-tägiges Widerrufsrecht lag dem zu bestätigenen Angebot bei, diese haben A und B auch unterschrieben.

Mit der Kündigung oder dem Widerruf der erneuten Zinsfestschreibung könnte ja das Darlehen ohne größer Kosten nach den 10 Jahren umgeschuldet werden, eine Haftung von B damit entfallen.

Kann jemand sagen, ob die Regeln, dass nach über 10 Jahre Zinsbindung eine Kündigung innerhalb von 6 Monaten möglich ist hier greifen oder ist dies nicht der Fall da 2 getrennte Zinsbindungszeiträume vorliegen?

Danke für alle Ideen

jens
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

beide Verträge sind getrennt zu betrachten. Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Zinsfestschreibung bezieht sich auf die jeweils vereinbarte Zinsfestschreibung. Sonst wäre es ja bei Prolongationen unmöglich, eine erneute Zinsfestschreibung bei der gleichen Bank zu vereinbaren.

Der zweite Vertrag ist ein sogenanntes Forward Darlehen. Dies verpflichtet zur Abnahme des Kredites. Bei Nichtabnahme wäre eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen, die der Vorfälligkeistentschädigung entspricht. Anderes würde nur gelten, wenn ein Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart wäre.
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jensjk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

so ungefähr nahm ich es auch an. leider Traurig

Mir war nicht ganz klar ob es wenn das Erstdarlehen bei der gleichen Bank verlängert wird, ebenfalls ein neues Forward-Darlehen ist.

Danke.
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