Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Der A hat bei einer Versicherung gearbeitet, dort hat er für 6 Monate einen Fixkostenanteil und einen Vorschussprovisionsanteil verdient. Danach wurde sein Vertrag umgestellt in einen freien Agenturvertrag ohne jede Provision.
Ein Vertrag (BU) wurde jetzt vorzeitig gekündigt, wegen besserem Konkurrenzangebot.
Nun will die Gesellschaft von A Stornohaftungsgeld.
Die Frage ist nun:
Kann Sie das verlangen, da er das Geld doch behalten hätte dürfen, wenn er gar keinen Vertrag abgeschlossen hätte. Dann stellt er sich ja schlechter mit Vertrag ?
Es kann doch nicht das Risiko des A sein, wenn die Versicherung schlechte Tarife hat, oder doch ?
Wenn der A keine expliziten Angaben in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, wieviel er wann zurückzahlen muß bei Storno, aus welcher Rechtsgrundlage kann denn die Gesellscahft überhaupt vorgehen?
Kann der A irgenwelche Einwände vorbringen, oder lohnt sich da ein Prozeß für Ihn überhaupt ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.