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Garantenpflicht Liebespaar?!

 
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mabutzje
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 12:58    Titel: Garantenpflicht Liebespaar?! Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Kann mir jemand sagen, woraus ich bei einem einfachen Liebespaar eine Garantenpflicht herleiten kann?

Danke
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es auch qualifizierte Liebespaare?

In meinem Kommentar (Tröndle § 13 Rn. 10) heißt es, dass weitere Umstände hinzutreten müssen, nämlich die "gegenseitige Anvertrauung von Schutzfunktionen." Das dürfte um so wahrscheinlicher sein, je enger die Lebensgemeinschaft ist.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mabutzje,

ich würde mich recht knackig am Gesetz orientieren:

§ 13 Abs. 1 StGB hat folgendes geschrieben::
rechtlich dafür einzustehen

Wir brauchen also eine Rechtspflicht. Diese kann folgen: aus Gesetz (oder anderer Rechtsnorm) oder aus Vertrag. Beides halte ich hier nicht für einschlägig.

Man mag es für eine moralische Pflicht halten, dass sich "Liebende" einander beistehen. Eine echte Rechtspflicht hierfür gibt es nicht. Ergo keine Garantenpflicht.

Achtung: Das ist nicht die herrschende Meinung. Winken
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mabutzje
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

also es geht halt um ein liebespärchen (er 18 sie 16) die sich umbringen wollen. er überlebt und sie ist bewusstlos. er könnte sie retten. ich pürfen §216,13 an. dafür brauche ich eben eine garantenpflicht.
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das hatten wir doch schon mal...

mabutzje, warum machen Sie denn für die gleiche Frage einen neuen Thread auf? Böse
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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