Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.10.06, 16:17 Titel: Rabattübertragung bei KFZ-Versicherung
Guten Tag,
folgender Fall: Seit 01.01.2005 besteht eine KFZ-Versicherung über ein Auto, welche mit SF 30% über die Mutter läuft. Das Auto wird vom Sohn gefahren. Der Sohn hat den Führerschein seit 1995 und hat sämtliche Autos, aufgrund der günstigeren SF-Klasse immer über die Mutter versichert. Nun stirbt die Mutter.
Die Rabatte (SF 30%) sollen von der Mutter auf den sohn übertragen werden.
Nun die Frage. Der Sohn kann natürlich nur die Rabatte der Jahre übernehmen, die er auch hätte "erfahren" können, seit 1995. Die Versicherung besteht aber erst seit 01.01.2005. Innerhalb der Zeit ist kein schaden passiert. Wird die Versicherung nun die schadenfreie Zeit seit 01.01.2005 einfach fiktiv zurückrechnen, als ob der Vertag seit 1995 bestanden hätte und den Sohn die SF-Klasse für 11 Jahre zugestehen, oder kann nur die Zeit ab 01.01.2005 berücksichtigt werden, da der Vertrag erst ab dem 01.01.2005 bestand, sodass die zeit von 1995 bis 2005 nicht berücksichtigt werden kann um dem Sohn eine günstigere SF-Klasse einzuräumen.
Verfasst am: 30.10.06, 07:39 Titel: Re: Rabattübertragung bei KFZ-Versicherung
So ganz versteh ich den folgenden Satz nicht:
jurakel hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung besteht aber erst seit 01.01.2005.
Wenn hier ein Beitragssatz von 30 % besteht, dann sind das mehr als 20 schadenfreie Jahre. Dann kann die Versicherung nicht erst seit 2005 bestanden haben.
Oder ist hier gemeint, der Vertrag bei diesem Versicherer besteht erst seit 2005?
Es gab dann also einen Vorvertrag bei einem anderen Versicherer. Die dort zurückgelegte schadenfreie Zeit wird genauso angerechnet. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 30.10.06, 13:48 Titel: Es wird voll angerechnet
Hallo,
es kommt natürlich darauf an, was für eine Tarifbestimmung bzw. Sondervereinbarung zu Grunde liegt.
Eine aktuelle Tarifbestimmung besagt, dass das Fahrzeug regelm. vom Schadenfreiheitsempfänger (hier der Sohn) gefahren werden muß (muß dann erklärt werden) und die Übertragung muß innerhalb eines Jahres ab Todestag beantragt werden. Zusätzlich kann nur der Rabatt übertragen werden, den sich der Empfänger selbst erfahren haben könnte. Das richtet sich aber nicht nach dem Bestehen des Vertrages sondern nach dem Besitz des Führerscheines des Empfängers.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.