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Hallo,
ist es richtig, dass jemand totz sehr hohen Wertpapiervermögens Arbeitslosenhilfe bekommt nur weil beim Verkauf der Wertpapiere ein Verlust von mehr als 10 % entstehen würde ?
Kennt sich da jemand aus ?
die Verwertung ist derzeit ausgeschlossen, wenn die Verwrtung offensichtlich unwirtschaftlich ist. Von offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit geht man tatsächlich bei einem Verlust von 10% und mehr aus.
Aber: Verlust heißt hier nicht der Verlust, den man mit den Aktien seit Erwerb gemacht hat. Es wird der derzeitige Nennwert der Aktien genommen und der Verkaufswert. Abgezogen werden also allenfalls die Veräußerungsgebühren.
Korrekt.
Sonst könnte ich heute Aktien für 1 Million kaufen, die sind 2005 viellleicht noch 600.000 wert und müßte die nicht verkaufen, weil ich mehr als 10% Verlust mache.
Das würde die Bild-Zeitung freuen - 600.000 EUR in Aktien, aber ALG kassieren.
Und was ist, wenn man festverzinsliche Schuldverschreibungen kauft, die unter dem Nennwert notieren und eine Laufzeit von 30 Jahren haben? Wenn diese Rentenpapiere während dieser Zeit nie den Nennwert erreichen, kann man doch AloGII kassieren, oder?
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