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Bezeichnung einer GbR

 
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mclight77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 12:50    Titel: Bezeichnung einer GbR Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Darf man einer GbR einen Fantasienamen geben, bspw. "Die Kopie-GbR" oder müssen grundsätzlich die Namen der Gesellschafter und der rechtsformanzeigende Zusatz "GbR" enthalten sein und können um Zusätze ergänzt werden, also z.B. "Klaus Schmidt, Fritz Müller - Die Kopie-GbR"?

Da ja eine GbR keine Firma aufweist, da sie keine Kaufmannseigenschaft innehat, bin ich mir bzgl. der o.g. Frage unsicher...

Vielen Dank für eure Antworten!
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 13:12    Titel: Re: Bezeichnung einer GbR Antworten mit Zitat

mclight77 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

Darf man einer GbR einen Fantasienamen geben, bspw. "Die Kopie-GbR" oder müssen grundsätzlich die Namen der Gesellschafter und der rechtsformanzeigende Zusatz "GbR" enthalten sein und können um Zusätze ergänzt werden, also z.B. "Klaus Schmidt, Fritz Müller - Die Kopie-GbR"?

Da ja eine GbR keine Firma aufweist, da sie keine Kaufmannseigenschaft innehat, bin ich mir bzgl. der o.g. Frage unsicher...

Vielen Dank für eure Antworten!

Die GbR darf einen Phantasienamen führen (=Geschäftsbezeichnung). Dieser muß die Namen der Gesellschafter nicht enthalten. Allerdings müssen diese auf Geschäftsbrieben, etc. an anderer Stelle angegeben werden.

Zu diesem Thema gab es hier aber schon die interessantesten Diskussionen. Suchen Sie mal im Archiv mit dem Stichwort "GungS".
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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mclight77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

@towel day:

Hab ein wenig gestöbert und ein starkes Hick-Hack gefunden - um mich da für eine Variante entscheiden zu können, wäre eine Argumentation, wie du/sie zu der Meinung kommst/en interessant - gerade weil das Thema für eine Prüfung relevant ist (sprich reine Theorie...)

Wie bereits gepostet: Eine GbR hat keine Firma, da dies nach § 17 HGB eine für Kaufleute vorbehaltene Namensführung darstellt.

Welche Vorschriften regeln also die Möglichkeiten der Bezeichnung der GbR?

N Tip?


Smilie
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

mclight77 hat folgendes geschrieben::
Welche Vorschriften regeln also die Möglichkeiten der Bezeichnung der GbR?

Die Bezeichnung einer gewerblich tätigen GbR im Geschäftsverkehr regeln die §§15a, 15b GewO.

Zusätzlich (also nicht alternativ) kann die GbR wohl auch noch eine "Firma" führen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

mclight77 hat folgendes geschrieben::
@Wie bereits gepostet: Eine GbR hat keine Firma, da dies nach § 17 HGB eine für Kaufleute vorbehaltene Namensführung darstellt.
Das ist schon klar. Seit dem HRefG 1998 muß die Firma eines Kaufmanns aber gem. § 19 HGB zwingend einen Kaufmanns- oder Rechtsformzusatz enthalten. Damit wird die kfm. Firma von der bloßen Geschäftsbezeichnung unterscheidbar, da diese ja keinen solchen Zusatz trägt. Auch wurden im Zuge des HRefG Phantasienamen für Einzelkaufleute zulässig, was wiiederum mit dem Zusatz zusammenhängt.

Daraus wird abgeleitet, dass auch für GbRs Phantasiebezeichnungen als Geschäftsbezeichnung zulässig sind.

Auf die GewO hat Toph ja schon hingewiesen. Daraus ergibt sich, welche Angaben in Geschäftsbriefen, etc. zu machen sind.

Wenn Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten, empfehle ich einen Blick in einen einschlägigen HGB-Kommentar Winken
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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mclight77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen und besten Dank!

Wenn ich eure Einschätzung richtig verstehe, ist es, um auf den Eingangs-Post zurückzukommen, also durchaus möglich die Bezeichnung "Die Kopie GbR" zu verwenden.
Im Schriftverkehr müssen dann jedoch weitere Angaben (z.B. Namen d. Gesellschafter) angegeben werden.

Das reicht mir doch schon *freu*.

Der eigentliche Fall beschäftigt sich mit dem Innenverhältnis der GbR - daher wollte ich in den Punkt "Bezeichnung" nicht so viel Energie stecken... kam mir nur irgendwie komisch vor und ich dachte, ich hak da mal nach...

Werd den Fall mal weiter beackern und mich bei weiteren Fragen nochmal melden!

Besten Dank nochmal
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