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Verfasst am: 30.10.06, 13:29 Titel: Versicherungsschaden kann nicht bezahlt werden...
Hallo!
Frau X fährt unter Alkoholeinfluß und ohne Führerschein das Auto von Frau Y.
X verursacht einen Totalschaden. Frau Y wusste nichts davon. Die Versicherung von der Frau Y zahlt den Schaden (Vollkasko) und fordert das Geld von der Frau X.
Gerichtsurteil sagt:
6 Monate Führerscheinsperre und der Schaden soll innerhalb von 4 Wochen an die Versicherung bezahlt werden.
Frau X ist 20 Jahre alt und ohne Job und erhält keine Sozialhilfe.
Wie kann dies am besten gelöst werden. Was soll sie tun? An wen soll sie sich wenden?
sie sollte sich an die versicherung wenden, entsprechend schildern, daß sie im moment keine möglichkeit hat den schaden "auf einmal" zurückzubezahlen.
sie sollte zumindest eine geringe ratenzahlung anbieten und, sobald sie wieder mal geld verdient, entsprechend monatlich höhere beträge zurückbezahlt.
zahlen muß sie jedenfalls, irgendwann, irgendwie. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
in dem fall wird die versicherung von x wohl die abgabe der eidesstattlichen versicherung fordern. x sollte sich `mal mit der privat-insolvenz beschäftigen. _________________ MfG,
Duisburger
in dem fall wird die versicherung von x wohl die abgabe der eidesstattlichen versicherung fordern. x sollte sich `mal mit der privat-insolvenz beschäftigen.
Bei einer unerlaubten Handlung dürfte auch ein Insolvenzverfahren nicht zu einer Restschuldbefreiung führen ...
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