Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wirtschaftsrecht (FH)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wirtschaftsrecht (FH)
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Smartfish06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ showbee

Schade, dass Sie als gelernter Steuerfachangestellter bereits die Allüren vieler Rechtsanwälte annehmen (Geschwätzigkeit bzw. um den heißen Brei herumschreiben sowie jedes Wort mit Auslegungen zu versehen, scheint wohl ein studienbegleitendes Syndrom zu sein).

Grundsätzlich gehen Sie schon einmal von einer falschen Annahme aus:

- Nämlich dass alle Juristen über einen Background als Steuerfachangestellte (wie Sie persönlich), womöglich mit anschließender mehrjähriger praktischer Berufserfahrung verfügen. Das Gros der Rechtsanwälte, welches ich bislang erleben durfte (und ich zähle einige meiner Bekannten zu diesem Berufsstand) macht wohlwissend und tunlichst einen großen Bogen um das Steuerrecht.

Ihnen mögen deshalb die steuerlichen Kalkulationen einleuchtend erscheinen und leicht von der Hand gehen, weil Sie dies in Ihrer Ausbildung vermittelt bekamen. Dem überwiegenden Teil der "Volljuristen" wird dies jedoch schwer fallen.

Den Buchtipp konnte ich Ihnen ferner noch nicht zukommen lassen, da ich zur täglich mehrstündig arbeitenden Bevölkerung gehöre und in den letzten Tagen kaum vor Mitternacht aus dem Büro kam.

Ich studiere übrigens berufsbegleitend (Abendpräsenzstudium), und ja, ich weiß was mich erwartet (nach so einigen Jährchen in der freien Wirtschaft - nicht nur bei StB - sollte man dies voraussetzen können).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Smartfish06 hat folgendes geschrieben::
Den Buchtipp konnte ich Ihnen ferner noch nicht zukommen lassen, da ich zur täglich mehrstündig arbeitenden Bevölkerung gehöre und in den letzten Tagen kaum vor Mitternacht aus dem Büro kam.


Hmmm... mir deuts, dass gar kein Buchtipp vorliegt! Nebenbei muss ich mir jetzt schäbig vorkommen, weil ich nicht zur "mehrstündigen arbeitenden Bevölkerung" gehöre? Oder ist es genehm, wenn ich mitteile, das ich Mo bis Sa täglich von 9-19.30 lerne und somit nicht dem Allerweltsvorstellungsbild des faulen Studenten entspreche?

Btw: ich weiss immernoch nicht, was kalkulatorische Ableitung eines Gesetzes ist...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Smartfish06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mh, unter Berücksichtigung meiner Pausenzeiten (Zwischenfrage: Machen Sie keine?) hätten Sie dann - überschlägig kalkuliert pro Tag 4,5h mehr Freizeit als ich gehabt; jedenfalls, was die aktuelle Woche anbelangt.

Lassen Sie doch besser die ungeschickte Polemik, werter Showbiene. Winken Und üben Sie sich etwas in Geduld, versenkt wird Ihre Argumentation noch früh genug.


Zuletzt bearbeitet von Smartfish06 am 26.10.06, 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Smartfish06 hat folgendes geschrieben::

Lassen Sie doch besser die ungeschickte Polemik, werter Showbiene. ;) Und üben Sie sich etwas in Geduld, versenkt wird Ihre Argumentation noch früh genug.


Hallo!

na, hier wird aber geklotzt! Ich bin schon sehr gespannt auf die Argumentation! Bitte nicht vergessen! Bitte! Ich halts schon fast nicht aus. Soll ich ihrem Sklaventreiber von Arbeitgeber schreiben, dass er etwas Freizeit zur Argumentation feil bietet?

Naja... schönen Tag noch.

Mfg vom

showbee


p.s. showbee wäre eine Vollübersetzung von Zeigebiene oder Revuewespe, aber keine Kuddelmuddelübersetzungen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Holla,

wo soll das noch hinführen? Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Smartfish06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

@showbee

Meinen Arbeitgeber anschreiben, das wird ein wenig schwer. Ich unterstelle mal, Sie sind
(wie auch ich) des Chinesischen nicht mächtig. Und Englisch versteht er auch nicht allzu gut. Winken Geschweige denn, dass diese Ostasiaten sehr viel auf deutsches Recht geben (ohne Argumentation mit finanziellen Katastrophen, Ordnungsgeldern oder Strafe bewegt sich das Management nur sehr behäbig oder wankelmütig). Und für den Job nach 19/ 20 Uhr müssten Sie mich selbst anschreiben.

Heute Abend gönne ich mir aber mal einen frühen Aufbruch. Kennzahlen zum Unternehmenskauf kann ich ja auch am heimischen PC zusammenschreibseln.

@ jurico

Seien Sie beruhigt, wir mäßigen uns schon noch. Winken Werde am morgigen Tage (abends) mal ein paar Fakten zum Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) posten. Es wird Ihnen auffallen, dass wir lediglich nicht zwei Jahre mit der Vorbereitung auf ein Staatsexamen in Form von Seminaren verbringen und uns "weitestgehend" auf das Wirtschaftsrecht beschränken (hier aber durchaus in die Tiefe der Materie einsteigen).

Verfassungsrecht, materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Zivilprozeßrecht, Verwaltungsverfahrensrecht u.ä. kennen natürlich auch wir; dies sind festgeschriebene Lehrinhalte.

Den Rest regelt mit der Zeit der Markt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Smartfish06 hat folgendes geschrieben::
Heute Abend gönne ich mir aber mal einen frühen Aufbruch. Kennzahlen zum Unternehmenskauf kann ich ja auch am heimischen PC zusammenschreibseln.


... wenns bei der kalkulatorischen Gesetzesableitung behilflich ist Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Btw: ich weiss immernoch nicht, was kalkulatorische Ableitung eines Gesetzes ist...



>> WIEDERVORLAGE ZUR TERMINSERINNERUNG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Smartfish06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug aus dem Curriculum "Wirtschaftsrecht" der FOM:

Grundstudium:

1. Recht

1.0 Einführung in das Recht
1.0.1 Einführung in das Recht
1.0.2 Methodik der juristischen Fallbearbeitung
1.0.3 Aktuelle Rechtsentwicklungen

1.1 Zivilrecht
1.1.1 Allgemeiner Teil
1.1.2 Schuldrecht
1.1.3 Familienrecht/ Erbrecht
1.1.4 Besondere Vertragsgestaltungen
1.1.5 Kreditsicherung
1.1.6 Verfahrensrecht

1.2 Öffentliches Recht
1.2.1 Verfassungsrecht
1.2.2 Verwaltungsrecht
1.2.3 Verwaltungsverfahrensrecht

1.3 Strafrecht
1.3.1 Materielles Strafrecht
1.3.2 Strafverfahrensrecht


2. Betriebswirtschaftslehre I

2.1 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
2.2 Unternehmensorganisation
2.3 Beschaffung/ Fertigung/ Absatz
2.4 Betriebliches Personalwesen
2.5 Finanzierung

3. Volkswirtschaftslehre

3.0 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre


4. Wirtschaftsmathematik/ Statistik

4.0 Mathematik
4.1 Grundlagen der Wirtschaftsmathematik
4.2 Finanzmathematik
4.3 Betriebs- und volkswirtschaftliche Anwendungen der Differentialrechnung
4.4 Statistik


5. Rechnungswesen

5.1 Kostenrechnung
5.2 Bilanzen


6. Betriebliche Steuerlehre I

6.1 Einkommensteuer
6.2 Umsatzsteuer
6.3 Körperschaft- und Gewerbesteuer
6.4 Abgabenordnung
6.5 Steuerverfahrensrecht


7. Wirtschaftssprache

7.0 Introduction (basic elements of English legal terminology)
7.1 Fundamentals of Business English
7.2 Case Study


Hauptstudium

1. Betriebliche Steuerlehre II
(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Gewerbesteuer, Bewertungsrecht, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer)

2. Bilanzanalyse

3. Internationales Wirtschaftsrecht

4. Europarecht

5. Exkursionen

6. Wettbewerbsrecht

7. Kartellrecht

8. Einführung in das Sozialrecht

9. Urheberrecht und gewerblicher Rechtschutz

10. Handeslrecht

11. Anwendungspraxis

11.1 Aktuelle Rechtsentwicklungen
11.2 Methodik der Fallbearbeitung


Schwerpunkte:

Personal- und Ausbildungswesen , Arbeitsrecht und Unternehmensrecht

oder

Betriebliche Steuerlehre III und Rechnungslegung und Prüfungswesen


Wir kommen laut Studienplan auf insgesamt 1.885 h Vorlesungen zuzüglich des Zeitaufwandes für 15 Fachprüfungen à 3 - 6 Zeitstunden sowie Zeitaufwand zur Erstellung der Diplomarbeit und das Kolloquium. Das individuelle Selbststudium ist natürlich auch nicht zu vergessen. Es erübrigt sich das Praktikumssemester. Gesamtstudiendauer 3,5 Jahre. Anmerkung: Dies sind die Daten für das berufsbegleitende Abendstudium! Die Vorlesungen finden dreimal wöchentlich abends à 3h und vierzehntägig samstags von 8 - 15 Uhr statt.

Ergänzt wird das Studium durch Tutorien, zahlreiche Gastvorträge. Technisch ist an der FOM alles auf dem neuesten Stand. So gibt es interne Foren und spezielle Benachrichtigungssysteme, welche neben den Pofessoren auch die Namen jedes einzelnen Kursteilnehmers listen; damit lassen sich sehr leicht Lerngemeinschaften gründen. Sämtliche Literaturempfehlungen und Scripte (aktuelle und die der Vorjahre) können im internen Bereich heruntergeladen werden. Über den Ausfall und die Verlegung von Vorlesungen wird man zudem stets rechtzeitig per SMS und E-Mail informiert. Alles straff durchgestylt.


Weiter geht´s am morgigen Abend. Werde dann auch wieder Ihr Köpfchen tätscheln, showbee. Wo sie doch so sehr nach Aufmerksamkeit heischen. Einzelkind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Smartfish06 hat folgendes geschrieben::
Auszug aus dem Curriculum "Wirtschaftsrecht" der FOM
:

so lang so sinnlos... soll ich jetzt die Juristenausbildungsordnung irgendeines Bundeslandes posten in dem die Prüfungsanforderungen kodifiziert sind?

Zitat:
Wir kommen laut Studienplan auf insgesamt 1.885 h Vorlesungen zuzüglich des Zeitaufwandes für 15 Fachprüfungen à 3 - 6 Zeitstunden sowie Zeitaufwand zur Erstellung der Diplomarbeit und das Kolloquium. Das individuelle Selbststudium ist natürlich auch nicht zu vergessen.


Ist schon interessant, dass man das Exakt festmachen kann... wird da kein Lehrender mal krank? Der Student selber? Naja... also irgendwas um die 1.800 h... kann ich mir dennoch nichts vorstellen.

Nebenbei: an Unis gibt es bis auf die Prüfungen keine Präsenzpflicht, insoweit kann ich keine solche Stundenstatistik bieten. Effektiv musste ich im Grundstudium 14 Klausuren (120min) und 3 Hausarbeiten (6 Wochen) schreiben. Im Hauptstudium folgen 3 Klausuren (240min) und 2 Hausarbeiten (6 Wochen) sowie im Schwerpunktstudium 1 Klausur (300min), 1 Hausarbeit (6 Wochen) nebst mündlicher Prüfung (30min). Last but not least das Staatsexamen mit 7 Klausuren (300min) und einer mündlichen Prüfung (60min). Dazu natürlich die obligatorischen Praktika von 13 Wochen (min. 14h / Woche) und nicht vergessen nach dem 1. Examen das Referendariat als 2jähriger Vollzeitjob nebst Prüfungen.

Und, hat die Auflistung was gebracht? Nein! Jetzt haben sie keinerlei mehr Idee von dem, was an der Uni erwartet wird, genausowenig wie ich aus 1.800h irgendwas auslesen kann...

Zitat:
Technisch ist an der FOM alles auf dem neuesten Stand.

Ja, Overheadprojektoren und Computer gibts an Unis auch...

Zitat:
Alles straff durchgestylt.


Groovy oder soll ich sagen "ey kommt ja voll krass Alter". Man kann glaub ich auch von guter Organisation sprechen, oder?

Zitat:
Weiter geht´s am morgigen Abend. Werde dann auch wieder Ihr Köpfchen tätscheln, showbee. Wo sie doch so sehr nach Aufmerksamkeit heischen. Einzelkind?


Haha... naja, ich warte ja wie gesagt nur auf eines... langes Palawer brauchen wir nicht. Nebenbei, nein ich bin kein Einzelkind, aber ich bin bekannt für meine hartnäckigkeit. Solange sie also hier posten werde ich immer wieder daran erinnern, dass ich noch kein Bsp. zur sogen. kalkulatorischen Ableitung eines § gesehen habe.

Na, schönen Tag noch.

showbee[/quote]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Smartfish06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

@showbee

Mit dem Curriculum sprach ich nicht Sie speziell an. Es soll lediglich vor Augen führen, dass - entgegen der hier vorherrschenden Meinung der examinierten Juristen (oder solche, die es werden wollen) - im Studiegang Wirtschaftsrecht durchaus Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht u.ä. angesiedelt sind.

Nebenbei bemerkt: eine Anwesenheitspflicht gibt es beim FH-Studium auch nicht. Natürlich fällt die ein oder andere Vorlesung aus oder wird verlegt/ nachgeholt (Verlegung ist an der FOM aber die Regel).

Neu wäre mir aber, dass ein endgültiges "Versieben" nur einer einzigen "Studiengangs"-Klausur im rechtswissenschaftlichen Studium zum finalen Scheitern führt. Soweit mir geläufig ist, kommt doch ein Credit-System zum Einsatz.

Niemand, der einen FH-Studiengang absolviert bezweifelt, dass es schwierig ist, ein Staatsexamen zu bestehen. Schon alleine diese Arroganz besäßen wir nicht. Sie jedoch stellen hier einem FH-Studiengang jegliche inhaltliche Qualität in Abrede.

Es gab Zeiten, da wurden auch Dipl.-Ingenieure (FH) oder Dipl.-Wirtschaftsingenieure (FH) belächelt. Aber wie sieht es auf dem Markt heute aus? Unzweifelhaft besteht eine Nachfrage. Und gerade die FHn waren bislang immer Vorreiter, was die Anpassung (oder Neuschöpfung) von Studiengängen an die Marktbedürfnisse anbelangt.

Werter Showbee, Sie unterstellen ferner Steuerberatern eine gegenüber Rechtsanwälten schlechtere juristische Eignung zur Bearbeitung des steuerberatenden Feldes. Darf ich erstens fragen, wie viele Jahre Berufserfahrung Sie bereits "auf dem Buckel" haben und wie viele Steuerberater Sie in dieser Zeit kennenlernen durften und beurteilen konnten? Zweitens, ob Sie meinen, als Steuerfachangestellter und angehender Volljurist, das Steuerrecht schon wirklich zu kennen? Drittens, warum auch viele Rechtsanwälte im StB-Examen scheitern? Mir jedenfalls erscheinen Sie wie ein gesunder Fall von Selbstüberschätzung.

Steuerberater sind weniger befähigt dazu, die Verfassungsmäßigkeit steuerrechtlicher Normen zu beurteilen? Welch Kunststück! Ist dieses verfassungsrechtliche Wissen denn Inhalt des Ausbildungsweges zum Steuerberater? Welche gerichtlichen Instanzenwege dürfen StB denn außerhalb der Finanzgerichtsbarkeit beschreiten? Und angenommen, StB dürften weitreichender rechtsberatend tätig sein..., denken Sie nicht, dass sich die Ausbildung dieser Berufsgruppe den neuen juristischen Anforderungen anpassen würde? Irgenwie logisch, das es so sein würde, oder?

Dreschen Sie doch nicht immer so hohle, wortverfhaftete Phrasen, showbee.

Rechtsanwälte genießen unbegründete Narrenfreiheit in der Rechtsberatung, weil sich die Mehrzahl des Deutschen Bundestages aus dieser Gruppe und aus der Gruppe der Beamten rekrutiert. Aber das Erwachen wird schon noch erfolgen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

na, das ist ja mal ein Rundumschlag...

Zitat:
Mit dem Curriculum sprach ich nicht Sie speziell an. Es soll lediglich vor Augen führen, dass - entgegen der hier vorherrschenden Meinung der examinierten Juristen (oder solche, die es werden wollen) - im Studiegang Wirtschaftsrecht durchaus Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht u.ä. angesiedelt sind.


Gut!

Zitat:
Neu wäre mir aber, dass ein endgültiges "Versieben" nur einer einzigen "Studiengangs"-Klausur im rechtswissenschaftlichen Studium zum finalen Scheitern führt. Soweit mir geläufig ist, kommt doch ein Credit-System zum Einsatz.


Neeee... da sind sie falsch informiert. Credit-Systeme gibt es nicht bei Staatsexamensfächern. Hier legt man eine Prüfung vor dem Staate ab. Damit man zu der Prüfung zugelassen wird, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. In Puncto der "Scheine" sind dass die besagten Hauptstudiumsleistungen. Die muss man bestanden haben, mehr nicht, weniger auch nicht. Wie lange man dafür gebraucht hat ist auch egal, da diese Ergebnisse nicht Bestandteil des Examensergebnisses werden.

Insoweit kann durchaus ein Student über 4-5 Jahre im Studium immer nur Traumnoten geschrieben haben, aber dennoch 2x durch das Examen fallen und das wars mit den Rechtswissenschaften. Umgedreht kann man auch lediglich mit "low-budget"-Scheinen die Zulassung beantragen und mit Traumnoten aus dem Examen gehen.

Beide sind unabhängig voneinander, Creditsysteme bedarf es da nicht.


Zitat:
Niemand, der einen FH-Studiengang absolviert bezweifelt, dass es schwierig ist, ein Staatsexamen zu bestehen. Schon alleine diese Arroganz besäßen wir nicht. Sie jedoch stellen hier einem FH-Studiengang jegliche inhaltliche Qualität in Abrede.


Nein, das hab ich nicht gemacht. Es geht hier nicht um die Qualität an sich, sondern um die Vergleichbarkeit. Das ist schon ein Unterschied. Ein Bäckermeister kann Top Qualität bringen, genauso gerne der Dipl.Ing FH und ein examinierter Lehrer wie Jurist oder Diplom Biologe. Da gibts kein Pardon. Aber hier geht es allein um die Vergleichbarkeit und den Chancen und Möglichkeiten, wenn man ein Wirtschaftsrechtler FH neben einen Juristen betrachtet. Das ist die Diskussion, oder?


Zitat:
Werter Showbee, Sie unterstellen ferner Steuerberatern eine gegenüber Rechtsanwälten schlechtere juristische Eignung zur Bearbeitung des steuerberatenden Feldes. Darf ich erstens fragen, wie viele Jahre Berufserfahrung Sie bereits "auf dem Buckel" haben und wie viele Steuerberater Sie in dieser Zeit kennenlernen durften und beurteilen konnten? Zweitens, ob Sie meinen, als Steuerfachangestellter und angehender Volljurist, das Steuerrecht schon wirklich zu kennen? Drittens, warum auch viele Rechtsanwälte im StB-Examen scheitern? Mir jedenfalls erscheinen Sie wie ein gesunder Fall von Selbstüberschätzung.


Auch hier verstehen sie glaub ich die Diskussion wieder nicht. Wie ich schoneinmal schrieb geht es nicht um mich oder Einzelexemplare der Spezii Juristen und Steuerberater, sondern um die generelle Masse. Wie gesagt, der Jurist wird im generellen die bessere juristische Eignung haben als der Steuerberater. Das ist Fakt. Wie ich auch schon sagte, kann es durchaus auch Einzelfälle geben, in denen ein Jurist eine Niete ist und der Steuerberater sogar besser ist als der Nietenjurist. Aber wie gesagt (ich wiederhole mich gern!!!), es geht nicht um den Einzelfall sondern ums generelle. Insoweit spielt es auch keine Rolle wieviel Jahre ich in der Steuerberatung tätig war, wieviele Steuerberater und Juristen ich persönlich kenne, oder? Nur soviel, es sind ein ganze Menge gewesen.


Zitat:
Steuerberater sind weniger befähigt dazu, die Verfassungsmäßigkeit steuerrechtlicher Normen zu beurteilen? Welch Kunststück! Ist dieses verfassungsrechtliche Wissen denn Inhalt des Ausbildungsweges zum Steuerberater?


Hat keiner behauptet, es geht doch darum, dass ein Steuerberater i.d.R. sich betriebswirtschaftlich gut in ein Unternehmen eindenken kann und dort gute Lösungen finden kann und auch Beratung gut ist. Aber in Puncto problematischer Normen ist er generell nicht geeigenet. Deswegen gibt es ja auch nach sovielen Jahren noch Steuerberater UND Steuerjuristen, da es für beide Arbeit gibt!


Zitat:
Dreschen Sie doch nicht immer so hohle, wortverfhaftete Phrasen, showbee.


Sie sollten nur lesen lernen... wie gesagt, wir führen eine generelle Diskussion dachte ich, keine auf den Einzelfall bezogene!

Zitat:
Rechtsanwälte genießen unbegründete Narrenfreiheit in der Rechtsberatung, weil sich die Mehrzahl des Deutschen Bundestages aus dieser Gruppe und aus der Gruppe der Beamten rekrutiert. Aber das Erwachen wird schon noch erfolgen.


Stimmt! Und weil soviele Sozialhilfeempfänger im Bundestag sitzen haben wir eine so üppigen Sozialstaat... hahaha... DAS ist doch mal eine hohle Phrase ihrerseits gewesen!

Naja, ich warte dennoch auf die kalkulatorische Ableitung eines Paragraphen, nicht vergessen!


Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::

Naja, ich warte dennoch auf die kalkulatorische Ableitung eines Paragraphen, nicht vergessen!



Hallo Smartfish06!

jetzt wart ich schon eine geschlagene Woche!!! Geschockt Weinen Traurig Überrascht

Kann es sein, dass sie selber nicht wissen, was sie sagen? Es gibt keine "kalk. Abl. eines §"! Geben sie es doch einfach zu und verweisen sie nicht auf Bücher, deren Titel sie nicht nennen wollen... Mit den Augen rollen Böse Geschockt

Schönen guten Abend noch,

der showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Juristenbrötchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein interessanter Thread hier. Aber eigentlich auch vollkommen unnütz. Denn jeder Volljurist weiß, dass er sich nicht mit einem FH-Rechtler vergleichen zu brauchen muss. Das ist ja, als ob man einen Notarzt mit einem Rettungssanitäter vergliche. Vollkommen abwegig.

Und am Staatsexamensystem wird sich auf die Schnelle - in den nächsten 10 Jahren - auch nichts ändern, denn die juristischen Examina sind aufgrund ihres hohen Anspruchs immer noch ein Aushängeschild des deutschen Bildungssystems. Genau wie der Dr-Ing. Und wie sollte eine Zugangsprüfung zur Anwaltschaft auch anders aussehen als in ihrer bestehenden Form i.S. von Staatsprüfungen vor den JPAs? Bachelor-Advokaten? Master-Staatsanwälte? Bitte nicht.

Deutsche Juristen mit Prädikatsexamina werden im Ausland und in auf Rechtsvergleiche angewiesenen internationalen Anwaltssozietäten immer noch mit Handkuss genommen. Weiß ich selbst, da ich Jurastudent bin und bereits mehrere Großkanzleipraktika hinter mich bringen durfte.

Also, man sollte nicht Porsches mit VWs vergleichen, um das originale Sprichwort etwas zu überspitzen... Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Juristenbrötchen hat folgendes geschrieben::
Also, man sollte nicht Porsches mit VWs vergleichen,

Stimmt, wenn auch anders als gedacht: Wer einmal einen Phaeton fuhr, läßt den Porsche gerne in der Garage... (wir sprechen doch von Fahrkultur, oder? Auf den Arm nehmen )

By the way: einen so alten Thread wieder hervorzuholen, verstößt m. E. gegen § 168 StGB... Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Seite 4 von 5

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.