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Verfasst am: 29.10.06, 15:49 Titel: Vesäumnis der Weiterleitung eines Schadensfalles vom Ath.!
Hallo!
Ich hoffe wir haben unseren Thread ins richtige Forumsunterverzeichnis gesetzt!
Das Problem ist folgendes:
Vor über 14 Monaten war ein Glaschaden an einem PKW.
Der Besitzer des PKW brachte sein Fahrzeug zum Vertragshändler seines Vertrauens um diesen Schaden beheben zu lassen. Der Schaden wurde direkt behoben und vom Fahrzeugbesitzer (der auch Halter ist) eine Abtretungerklärung unterschrieben. PKW-Besitzer ist Stammkunde dieses Ath..
Nach 12 Monaten wurde dem Halter ein Schreiben vom RA des Ath. zugestellt in dem er aufgefordert wird diesen Schaden zu begleichen. Nach persönlicher Vorsprache beim Ath. wurde dieser Schaden erst jetzt der Versicherung gemeldet, da es von Seiten des Ath. damals nicht gemeldet wurde!
Jetzt bekam der Besitzer ein Schreiben vom RA des Ath.
Zitat:" Völlig unabhängig davon, wann mein Mandant der Versicherung seine Reparaturrechnung übersand hat, sind Sie für den eingetretenen Verzug verantwortlich und daher, unabhängig davon, ob die Versicherung und wieviel die Versicherung direkt an meinen Mandanten zahlt, zum Ersatz des Verzugsschadens, also von Zinsen und Rechtsanwaltskosten, verpflichtet."
Unsere Frage an Sie ist :
" Ist die Aussages des RA richtig?
Muß der Besitzer für den Schaden, für den er nicht verantwortlich ist gerade stehen und die Verzugskosten übernehmen?"
die Verzugskosten sollten Sie sich nachweisen lassen.
Unabhängig davon würde ich mal mit dem Niederlassungsleiter oder Verkaufsbereiter sprechen was da los ist und warum ein Rechtsanwalt gegenüber einem Stammkunden eingeschaltet wurde. _________________ MfG,
Duisburger
Aber noch mal unsere Frage:
Muss der Halter die Anwaltskosten tragen, obwohl er seines erachtens nicht Verursacher dieses "Fehlers" ist ?
Muss er für ein Versäumnis des Autohauses gerade stehen?
Das Thema wird nur durch einen RA zu klären sein.
Da spielen viele Rechtsgebiete außerhalb des Vers-Vertrags mit. Eine Beantwortung hier würde vermutlich eine rechtwidrige Rechtsberatung sein. Sorry _________________ MfG,
Duisburger
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