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Verfasst am: 31.10.06, 20:37 Titel: Re: Einbruch an KFZ, wer zahlt?
Erstens: Forenregeln nicht beachtet. Bitte nicht in der "ich"-Form schreiben. Das mündet leicht in unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall. Fallbeschreibung editieren: Angenommen, in Emils Auto wurde eingebrochen...
sweetkisses1750 hat folgendes geschrieben::
In Emils Haftplichtversicherung steht was von versicherte Gefahren und Schäden.
Einbruch in Kfz bis 500 Euro.
da würd´ ich jetzt ´ne gute Flasche Sekt drauf wetten, dass das nicht in der Haftpflichtversicherung steht, sondern in der Hausratversicherung.
sweetkisses1750 hat folgendes geschrieben::
Müssen sie für den Schaden aufkommen?.
.
Auch wenn in der Hausratversicherung der "einfache Diebstahl aus verschlossenem KFZ" mitversichert ist: es gibt Einschränkungen bezüglich der Tatzeit. Wenn sich der Einbruch tagsüber abgespielt hat, dürfte es wenig Probleme geben. Natürlich ist die generelle Frage der Sachversicherung zu berücksichtigen: wurde der Schaden grob fahrlässsig verursacht. Das könnte der Fall sein, wenn erkennbar wervolle Sachen offen im Auto liegen, in einer Umgebung, wo jederzeit mit solchen Vorfällen gerechnet werden muss. Da muss man die Umstände des Einzelfalles prüfen - aber ich denke mal, wenn es ein belebter Parkplatz (z.B. Supermarktparkplatz) war, dann dürfte der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit eher nicht greifen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 31.10.06, 20:49 Titel: Re: Einbruch an KFZ, wer zahlt?
Mogli hat folgendes geschrieben::
... - aber ich denke mal, wenn es ein belebter Parkplatz (z.B. Supermarktparkplatz) war, dann dürfte der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit eher nicht greifen.
wenn die Taschen offen im Auto liegen dürfte die grobe Fahrlässigkeit gegeben sein, unabhängig ob belebter Kundenparkplatz oder abgelegene Tiefgarage.
Normalerweise gibt es darüber hinaus auch -gerade bei der Haftungserweiterung "Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kfz"- massive Leistungseinschränkungen. I.d.R. sind Wertsachen und Elektronikartikel nicht versichert. _________________ MfG,
Duisburger
Ja war sehr belebter Parkplatz, auf dem Friedhof, und da ja Allerheiligen vor der Tür stand, war ein reges Kommen und Gehen. Waren max. 10 Minuten nicht da.
Tatzeit kurz nach 15 Uhr. Zeuge sah Täter, Fahnung blieb leider erfolglos.
Taschen lagen eine auf dem Boden des Beifahrersitzes, andere hinten unten am Fahrersitz!
Habe bisschen gestöbert, und folgendes gefunden:
Habe vor einigen Tagen selbst folgenden Schaden gehabt:
Am Fz wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und mein Geldbeutel, der in der Ablage der Fahrertür abgelegt war, geklaut. Es wurde nur der Geldbeutel geklaut sosnst nichts.
Scheibe wurde von der Teilkasko bezahlt. Geldbeutel und die Kosten der Dokumentenbeschaffung wurde von meiner Hausratsversicherung (Einbruch-Diebstahl) bis zu einem Schaden von 300 € übernommen. Das Bargeld sowie das Sperren und die Austellung einer neuen EC-Karte trägt die Versicherung nicht (20,30€).
Denke kommt auf die Versicherung an, ob sie zahlt oder nicht.
Versuch wärs wert oder?
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