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Verfasst am: 02.11.06, 14:35 Titel: Vater verstorben - Übernahme eines Kredites
Hallo zusammen,
mein Vater ist kürzlich verstorben. Es besteht ein Ehe- und Erbvertrag, der besagt, dass im Todesfall der Besitz des Verstorbenen auf den überlebenden Ehepartner übergeht. Auch ist Gütergemeinschaft vereinbart. Mein Vater hatte einen Kreditvertrag (Fahrzeugfinazierung) laufen, den meine Mutter nun gerne übernehmen würde. Jetzt besteht die finanzierende Bank auf einen Erbschein, der sie als erbberechtigt ausweist. Da dieser Erbschein jedoch mit entsprechend hohen Kosten verbunden und das Erbe ja eindeutig durch den Erbvertrag geregelt ist, bin ich der Meinung dass dieser völlig überflüssig ist. Meine Mutter hat der Bank bereits eine Kopie des Erbvertrages sowie das Original der Sterbeurkunde zugesandt und trotzdem scheint man bei dieer Bank darauf nicht zu reagieren, da heute schon wieder in einem Brief um Zusendung des Original-Erbscheines gebeten wird.
Verfasst am: 02.11.06, 15:54 Titel: Re: Vater verstorben - Übernahme eines Kredites
Hallo Tarot,
Ersteinmal mein herzliches Beileid.
Nunja, betrachten wir es mal so. Wer sagt denn der Bank, dass dieser Erbvertrag noch gültig ist ? Theoretisch hätte ja der Verstorbene nach diesem Vertrag einen anderen Erbvertrag bzw. ein anderes Testament aufsetzen könne. Theoretisch können Sie jedes Jahr einen anderen Erbvertrag oder ein anderes Testament mit anderen Begünstigten aufsetzen, niemand hindert sie daran. Nach ihrem „fiktiven“ Tod stehen dann alle in ihren ehemaligen Testamenten Begünstigten bei ihrer Bank und wollen das Geld von ihrem Konto haben. Tja, an wen zahlt man dann ?
Die Bank würde sich auf arges Glatteis begeben, wenn Sie nur aufgrund der Vorlage eines Erbvertrages oder Testamentes jemanden als Erben legitimiert.
Die Bank muss sich absichern, denn würde später jemand auftauchen und sich als „echter“ Erbe legitimieren, wäre sie diesem gegenüber schadenersatzpflichtig, hätte Sie einfach nur aufgrund der Vorlage eines Erbvertrages und einer Sterbeurkunde an jemand anderen gezahlt.
Dementsprechend verlangen die Banken neben diesen Dokumenten immer noch ein Dokument, das nachweist, dass diese Nachlassverfügung die letztgültige und rechtsbindende ist und das geht eben nun mal nicht ohne amtlichen Vermerk.
In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Banken unter Nr. 5.3 geregelt, welche Dokumente zur Erbenlegitimation vorgelegt werden müssen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Ihnen die Bank sicherlich gern aushändigen bzw. sie wurden Ihnen bzw. Ihrem verstorbenen Vater bei Vertragsabschluss ausgehändigt.
Dort ist zu lesen, dass zur Prüfung Berechtigung des Erben die Vorlage eines Erbscheines oder einer Ausfertigung bzw. beglaubigten Abschrift einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) nebst Niederschrift über deren gerichtliche Eröffnung erforderlich ist.
Sehen Sie es also bitte nicht als „Krümelkackerei“ oder „Nichtwollen“ der Bank an, sondern einfach nur als Sicherheitsinstrument. Stellen Sie sich mal vor, was Sie sagen würden, wenn die Bank Ihnen sagen würde, dass gestern schon ihre „fiktive“ Cousine“ da war, der ein Testament ihres Vaters zu ihren Gunsten hatte und ne Sterbeurkunde vorgelegt hat und auf die hätte man nun schon die Autofinanzierung übertragen.
Viele Grüße
Newbie
P.S. Die Beantragung eines Erbscheines sollten Ihre Mutter wirklich ins Auge fassen, er wird eigentlich grundsätzlich zur Erbenlegitimation verlangt. Die Kosten dafür hängen vom Wert des Erbes ab und sind wirklich gut investiert. Erkundigen Sie sich mal beim Nachlassgericht. _________________ Nobody said that life would be easy.
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