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Wann darf der Versicherer kündigen?

 
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Ni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 10:51    Titel: Wann darf der Versicherer kündigen? Antworten mit Zitat

Eine allgemeine Frage: Unter welchen Umständen darf der Versicherer dem Versicherten kündigen? Angenommen der Versicherte ist vorübergehend berufsunfähig. Die Versicherung zahlt diesen Zeitraum die vereinbarte Rente. Darf der Versicherer nach Beendigung der BU ohne weiteres kündigen? Oder wäre das eher unüblich bzw. gar nicht rechtsmäßig?
Danke für alle Antworten.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherer darf nach jedem abgeschlossenen Schadensfall mit 1 monatiger Frist kündigen, genau wie der Versicherungsnehmer...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherer darf nach jedem abgeschlossenen Schadensfall mit 1 monatiger Frist kündigen, genau wie der Versicherungsnehmer...


Dookie, aufpassen was du da schreibst.....

es geht hier nicht um eine Schadenversicherung (da hättest du recht, vgl. § 96 oder 158 VVG), sondern um Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. Da kann der Versicherer nur kündigen wegen Ncihtzahlung des Beitrages (§ 39 VVG). Sonst nicht.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Ni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 14:22    Titel: Danke für die Antwort! Ein schönes Wochenende! Antworten mit Zitat

Darf ich bitte noch kurz wissen, wo ich die zitierten Paragraphen nachlesen kann...ich meine in welchem Gesetzestext?...für den Laien...danke!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

die zitierten Paragraphen stehen im V V G. "Versicherungsvertragsgesetz".

die werden im konkreten Fall aber wenig weiterhelfen, weil sie sich eben nicht auf die Lebensversicherung, sondern auf die Feuer- und die Haftpflichtversicherung beziehen (mit Ausnahme von § 39 VVG, der gilt für alle Versicherungszweige).

Wenn du wissen willst, wo es steht, dass der Versicherer in der Lebensversicherung nicht kündigen kann: das steht so ausdrücklich nirgends. Da muss man den Umkehrschluss ziehen: Im VVG (irgendwo in den hundertsiebzigern) und genauso in den Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung (bzw. BU) steht, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen kann. Es steht aber nirgends was davon, dass auch der Versicherer kündigen kann. Also kann er auch nicht.

(Von der Kündigung zu unterscheiden wäre z.B. ein Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Dieses Recht hat der Versicherer, wenn der Kunde bei Antragsaufnahme geschummelt hat. )
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Grüße, Mogli
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Ni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Super, lese ich mal nach- Danke!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherer darf nach jedem abgeschlossenen Schadensfall mit 1 monatiger Frist kündigen, genau wie der Versicherungsnehmer...


Dookie, aufpassen was du da schreibst.....

es geht hier nicht um eine Schadenversicherung (da hättest du recht, vgl. § 96 oder 158 VVG), sondern um Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. Da kann der Versicherer nur kündigen wegen Ncihtzahlung des Beitrages (§ 39 VVG). Sonst nicht.


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Naja, Mogli hats wieder gerissen... Sehr glücklich
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