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die Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Für die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen ist dann aber die GBR zuständig. Das läuft genauso wie bei der Einzelfirma.
Der einzige Unterschied ist, dass der Gewinn der GBR gesondert und einheitlich vom Finanzamt festgestellt wird (und dann quotal bei der Einkommenssteuernerklärung der Gesellschafter berücksichtigt wird).
Das weis ich auch, aber wie würde es laufen wenn einfach zwei Einzelunternehmer einen Gesellschaftvertrag schließen und dann ihren Gewerbeschein ummelden auf die GbR .
Zudem geht dies überhaupt wenn die zwei Einzelunternehmer in unterschiedlichen Städten und Bundesländer wohnen?
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