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Muld0r
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 20:59    Titel: Designer Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich hätte eine Frage zum Thema Urheberrecht.

In meinen Beispiel geht es um einen Arbeitgeber und einem nehmer in
einer neuen Firma die Textilien produziert....
Der Arbeit nehmer Kreiert für die Firma Bilder Designs usw.
Und der Arbeitgeber möchte sich in einer Art und weise Rechtlich absicher
sodas der Arbeitnehmer später keinen anspruch auf die erstellten sachen hat.
Wie kann ich mir das ganze vorstellen ??
Können die beiden das 1 zu 1 machen, also ohne Anwalt gericht usw ?
Oder müsste ein vertrag begläubigt werden ??
Und wie würde solch ein vertrag im ebispiel den aussehen ???

Gruß Muld0r


Zuletzt bearbeitet von Muld0r am 02.11.06, 21:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.06, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor hier rechtsberatende Antworten kommen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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Muld0r
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kann hier keiner zu helefn ??
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages urheberrechtlich geschützte Werke erstellt, dann wird dem Arbeitgeber in der Regel automatisch ein Nutzungsrecht eingeräumt. Der Arbeitnehmer bleibt aber auf jeden Fall Urheber.

In welchem Umfang so Nutzungsrechte eingeräumt werden, falls nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich aus dem Zweck. Wahrscheinlich wird aber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt welches zeitlich und räumlich nicht eingeschränkt ist.

Will man dies (als zusätzliche Absicherung) oder etwas abweichendes vereinbaren, dann kann das prinzipiell formlos geschehen. Wenn man sich bei der Formulierung an den Gesetzestexten orientiert, kann das sicher nicht schaden.

UrHG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Nutzungsrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html.

Wenn es sich nicht um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, dann muß sich ein Verbot der Verwendung durch den Arbeitnehmer entweder aus dem Arbeitsverhältnis oder einer anerden entsprechenden Vereinbarung ergeben. Die Verwendung durch andere kann so aber nicht ausgeschlossen werden. Und um das klarzustellen, Ideen kann man nicht schützen.
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