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Deckungszusage der Versicherung

 
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Karo854
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 17:48    Titel: Deckungszusage der Versicherung Antworten mit Zitat

Hi,

Es gibt eine Lohnforderung von Person A an eine Firma.

Person A geht zum Rechtsanwalt und klagt auf Zahlung des Lohnes. Die Rechtschutzversicherung der Person A gibt die Deckungszusage, außer bei einem Vergleich.
Die Firma geht mittlerweile in Konkurs und ein Insolvenzverwalter wird bestimmt.

Nun sind 4 Jahre vergangen, plötzlich kommt eine Rechnung vom Rechtsanwalt der Person A, mit der Begründung, die Versicherung würde bei Zwangsvollstreckungen und Insolvenzverfahren nicht zahlen. Das Gerichtsverfahren wurde aber noch bezahlt.

Bei Rückfrage bei der Versicherung bekommt man die telefonische Zusicherung, dass diese Angelegenheit auch bezahlt würde und man solle die Rechnung des Anwaltes zur Überprüfung einschicken.

Gibt es da rechtliche Grundlagen, bzw. muss die Versicherung zahlen oder worauf kommt es da an ?

Karo
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 17:54    Titel: Re: Deckungszusage der Versicherung Antworten mit Zitat

Karo854 hat folgendes geschrieben::
oder worauf kommt es da an ?

Auf die Versicherungsbedingungen (die der Versicherte mal lesen sollte).
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Karo854
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kann das bedeuten, dass das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist ?

Also laut Versicherungsbedingungen werden die Kosten der Zwangsvollstreckung bis zu 3 Anträgen übernommen.

Laut dem betreffenden Anwalt würden die überhaupt nicht übernommen, bzw. die haben noch nicht mal nachgefragt bei der Versicherung.

Karo
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