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Verfasst am: 03.11.06, 17:48 Titel: Deckungszusage der Versicherung
Hi,
Es gibt eine Lohnforderung von Person A an eine Firma.
Person A geht zum Rechtsanwalt und klagt auf Zahlung des Lohnes. Die Rechtschutzversicherung der Person A gibt die Deckungszusage, außer bei einem Vergleich.
Die Firma geht mittlerweile in Konkurs und ein Insolvenzverwalter wird bestimmt.
Nun sind 4 Jahre vergangen, plötzlich kommt eine Rechnung vom Rechtsanwalt der Person A, mit der Begründung, die Versicherung würde bei Zwangsvollstreckungen und Insolvenzverfahren nicht zahlen. Das Gerichtsverfahren wurde aber noch bezahlt.
Bei Rückfrage bei der Versicherung bekommt man die telefonische Zusicherung, dass diese Angelegenheit auch bezahlt würde und man solle die Rechnung des Anwaltes zur Überprüfung einschicken.
Gibt es da rechtliche Grundlagen, bzw. muss die Versicherung zahlen oder worauf kommt es da an ?
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