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Unvollständiger Buchauszug?

 
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Jessica B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 19:03    Titel: Unvollständiger Buchauszug? Antworten mit Zitat

A ist gerichtlich verpflichtet, B aus der Tätigkeit als Handelsvertreter einen Buchauszug vorzulegen. A legt B lediglich einen Wust von Auftragskopien vor, auf denen neben der Originalauftragssumme handschriftlich der tatsächlich bezahlte Betrag für den jeweiligen Auftrag vermerkt ist. B sagt das reiche nicht, da nicht erkennbar sei, wie viel A tatsächlich insgesamt aus diesen Aufträgen erhalten hat und welche Provision ihm B, tatsächlich zusteht. Denn die von B produzierten Aufträge sind überwiegend bei A eingegangen. Hat B damit recht und was könnte B von A dann zumindest verlangen?
Danke Jessica B.
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Jessica B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 68
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 12:45    Titel: 2. Anfrage Unvollständiger Buchauszug? Antworten mit Zitat

Wer weis für B. einen Weg?
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen Winken ,
§ 87c (4) HGB passt am besten. Dort steht die Antwort.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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