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Verkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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Maiky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 17:05    Titel: Verkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

Person A hat ein gebrauchtes Werkzeug über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft.Nach Geldeingang hat A das Werkzeug verschickt und auch nach 2 Tagen eine positieve Bewertung von B bekommen.
Nach 6 Tagen kam dann eine Mail von B in der er Person A mitteilte das das Werkzeug nicht 100% funktionieren würde und droht jetzt Person A mit Anzeige.
A hat ausdrücklich folgendes in der Artikelbeschreibung stehen gehabt:DA DIES EINE PRIVATAUKTION IST, GIBT ES KEINE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG AUF DEN ERSTEIGERTEN ARTIKEL

Kann B mit einer Anzeige durch kommen????
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Widersprüchlich ist die positive Bewertung. Der Käufer hat sich damit keinen Gefallen getan. Aber andererseits nützt der Gewährleistungsausschluß nicht, wenn der Mangel dem VK bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Was bemängelt der Käufer denn ?
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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Maiky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging um einen Exenterschleifer der seine angegebene Drezahl wohl nicht erreicht.
BA hat schon einieges über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft und alle waren zufrieden.Der Exenter war auch vollkommen in Ordnung und wurde auch vor dem Versand getestet.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Maiky hat folgendes geschrieben::
Es ging um einen Exenterschleifer der seine angegebene Drezahl wohl nicht erreicht.
Rein interessehalber: wie zum Henker stellt man denn fest, welche Drehzahl so ein Teil erreicht? Geschockt

Unabhängig davon: es wäre zu fragen, ob eine bestimmte Drehzahl überhaupt eine zugesicherte Eigenschaft ist bzw. inwieweit das einen so erheblichen Mangel darstellt, daß ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich wäre.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Maiky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

A weiss auch nicht genau wie man die richtige Drehzahl an solch einem Gerät feststellen kann Geschockt
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newbe41
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Maiky hat folgendes geschrieben::
A weiss auch nicht genau wie man die richtige Drehzahl an solch einem Gerät feststellen kann Geschockt


Hallo,
mit einem optischen Drehzahlmesser, hat jeder Modellbauer,
um seine Motoren einzustellen, (Luftschraube Flugzeug),
Bei Flexen werden immer Leerlaufdrehzahlen angegeben, d.H.
ohne Belastung, meist +- 10%.
Wenn das Fett im Umlenkgetriebe etwas älter ist, kann's da schon mal fehlen,
wenn man sie dann häufiger benutzt, steigt die Drehzahl meist wieder.
Ob das eine Mängelrüge rechtfertigt, würde ich bezweifeln.

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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Maiky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Soll A es jetzt drauf ankommen lassen oder das Gerät zurück nehmen????
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Soll A es jetzt drauf ankommen lassen oder das Gerät zurück nehmen????


Das muss A allein entscheiden... Winken

Grüße
KurzDa
_________________
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Maiky hat folgendes geschrieben::
Soll A es jetzt drauf ankommen lassen oder das Gerät zurück nehmen????



Was soll das Gerät denn gekostet haben?
Wenn es, wovon ich ausgehe, nicht wesentlich mehr als 100,00€ gekostet hat, würde ich dem Käufer eine eMail schicken und ihm viel Spaß bei der Polizei oder demRA (für ein paar 100,00€) wünschen.
Wenn Sie nicht vorsetzlich einen Mangel verschwiegen haben und in der Artikelbeschreibung erklärt haben, dass Sie Gewährleistung ausschließen, was soll dann schon passieren?
_________________
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newbe41
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Maiky hat folgendes geschrieben::
Soll A es jetzt drauf ankommen lassen oder das Gerät zurück nehmen????


Hallo,
zurücknehmen?
War doch klar formuliert, Privatverkauf ohne Gewährleistung, keine Rücknahme.
Bewertungen sind abgegeben, das Geschäft ist komplett.
Mit der Bewertung hat der Käufer doch schon ausgedrückt, das er zufrieden ist.

Auf was ankommen lassen? Mr. Green
Im weiteren Verlauf,
Anwalt, Zeugen, Betrugsanzeige, Gerichtstermine, Gutachter, der bescheinigt 50 U/min zu wenig, der Richter sagt "Du böser, nimmst das zurück"?
Da kann der sich 1000 Flexen von kaufen, wenn das abgewiesen wird, wo ich von ausgehe.

Wenn das passiert, zieh ich nach Holland. Lachen

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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