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Hallo, folgender Sachverhalt zu dem ich bitte mal einen Tip bräuchte.
A hat in 2000 Rechnungen bekommen über Stromlieferungen. In 2006 verstirbt diese und 5 Monate später kommt von der Stromfirma eine Mahnung an A mit Rechnungen aus 2000. Haben die überhaupt noch einen Anspruch oder ist das nicht schon verjährt?
Meines Erachtens sind diese Forderungen spätestens am 31.12.2004 verjährt, weil da die Übergangsfristen nach der Schuldrechtsreform endeten. Und da jetzt erst eine Mahnung kam, gibt es auch keinen gerichtlichen Titel, der 30 Jahre lang vollstreckbar wäre.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.11.06, 13:49 Titel:
Also wenn der Sachverhalt sich so abgespielt hat und nicht zwischendurch irgendwelcher briefverkehr war, dann hat beim Stromlieferanten aber einer ziemlich geschlafen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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