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Preisrückerstattung (Internetauktionshaus [Name geändert])

 
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indietz
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 16:42    Titel: Preisrückerstattung (Internetauktionshaus [Name geändert]) Antworten mit Zitat

hallo,

vorab: bei A handelt es sich um eine privatperson. falls dies also das falsche forum seien sollte bitte verschieben ;)

der fall stellt sich folgendermassen dar:

(bei der ware handelt es sich um elektronische bauteile, ein defekt muss also nicht optisch zu erkennen sein)

A hat über Internetauktionshaus [Name geändert] ware an B verkauft.

B lebt in österreich.

A hat sich nur zum versand ins ausland bereit erklärt weil B [u]freiwillig[/u] das versandrisiko trägt.

B weist A an die ware in einem [u]normalen[/u] brief zu senden, für den man ja bei der post keine versandbestätigung bekommt.

der erste versandversuch geht schief und der brief kommt beschädigt zu A zurück.

A informiert B darüber und sagt ihm das die ware [u]optisch[/u] ok aussieht.

A versendet ein zweites mal.

die ware kommt bei B an.

nun sagt B dass die ware defekt ist und fordert eine rückabwicklung.

A vermutet das die ware beim ersten versandversuch beschädigt wurde und verweigert diese da es der wunsch von B war die ware auf solch einem unsicheren weg zu versenden.

B zweifelt den ersten versand an da keine bestätigung vorhanden ist (was ja eben auch nicht möglich ist da es ein normaler brief war), obwohl es B's wille gewesen ist die ware auf diesem weg zu versenden.

muss A in so einem fall, eine rückabwicklung durchführen oder nicht?

sämtlicher schriftverkehr und abmachungen sind in form von emails vorhanden und gespeichert.

mfg
indietz
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

A und B haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, Verkäufer und Käufer waren mit unversichertem Versand einverstanden.
Selbst wenn die Ware (bzw. der unversicherte Brief) gar nicht beim Käufer angekommen wären, hätte er Pech gehabt.

Anders würde es aussehen, wenn Verkäufer versicherten Versand ankündigt, aber aus Kostengründen darauf verzichtet. Dann haftet er für den Schaden an der von ihm versendeten Ware.
_________________
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/C/R/U/X/
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der erste versandversuch geht schief und der brief kommt beschädigt zu A zurück.


mangels ausreichender verpackung?
oder hat der briefträger draufgestanden???
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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steff001
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Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
seid ich einmal Ärger wegen unversichertem Versand hatte, gibt es das bei mir nicht mehr.
Das schreibe ich schon in die Auktion mit rein, auch bei schriftlichen Anfragen mache ich kein unvers. Versand mehr.
Wenn es nacher Probleme gibt habe ich den Ärger.

Macht außerdem auch kein großen Sinn, da z.B. Hermes doch recht günstig vers. Pakete verschickt.

In deinem Fall hat der Käufer das Transportrisiko zu tragen, die negative Bewertung bekommst aber Du Weinen Weinen

steffßß1
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indietz
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

erstamal danke für die zahlreichen antworten, die helfen A schon ungemein weiter.

@/C/R/U/X/

es handelte sich um eine verpackung für warensendungen die nochmal zusätzlich ausgepolstert wurde. als sie zu A zurück kam war sie auf der unteren seite auf nahezu ganzer länge aufgerissen. was mit der ware nun passiert ist kann A natürlich nicht nachvollziehen.

eine sache ist A noch eingefallen:

B beruft sich auch darauf, dass A keinen beweis / nachweis für eine erstmalige versendung hat.

und es gibt auch noch ein update:

B droht A nun mit anwalt, an sich nichts ungewöhnliches heutzutage.

jedoch steht in dem schreiben, ich zitiere:

"Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß unsere Rechtsschutzversicherung die Deckung des möglichen Rechtsstreits übernehmen wird da sowohl nach Österreichischem als auch nach Deutschem Recht eine eindeutige Rechtsmeinung, gestützt durch mehrere applikable Gerichtsurteile herrscht..."

muss sich A jetzt davor fürchten oder ist das erfahrungsgemäß nur ein standartsatz zur einschüchterung?

danke im voraus.

mfg
indietz
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Fluffi77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

es handelte sich um eine verpackung für warensendungen die nochmal zusätzlich ausgepolstert wurde. als sie zu A zurück kam war sie auf der unteren seite auf nahezu ganzer länge aufgerissen.


War auf der aufgerissenen Verpackung kein Aufkleber von der Post, daß die Sendung beschädigt wurde o.ä.?

Zitat:
B beruft sich auch darauf, dass A keinen beweis / nachweis für eine erstmalige versendung hat.


B hat hier zwar das Transportrisiko zu tragen, doch A muß glaubhaft machen, daß er die Sache auch an ein Transportunternehmen übergeben hat. Bei unversicherten Sendungen gibt es leider keinen Beleg, aber vielleicht hat A ja einen Zeugen, der mit bei der Post war und bestätigen kann, daß A den Brief abgeschickt hat?! Möglicherweise reicht auch die aufgerissene mit Poststempel versehene Verpackung, um den Versand glaubhaft machen zu können.
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/C/R/U/X/
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

so jetzt ja

erstens:
elektronische Bauteile ungeschützt in einem Luftpolsterumschlag zu verschicken ist (mit verlaub gesagt) doof

da ist der Schaden schon vorprogrammiert

zweitens:
der erste Versand müsste ja anhand des Umschlags zu beweisen sein.
Poststempel sollte ja drauf sein.
Wenn derUmschlag weggeworfen ist wird schwieriger.
Da sollte schon ein glaubwürdiger Zeuge vorhanden sein oder man kennt seinen Postboten und der kann sich erinnern.

Zitat:
muss sich A jetzt davor fürchten oder ist das erfahrungsgemäß nur ein standartsatz zur einschüchterung?


meistens zweiteres
wobei ersteres nie auszuschliessen ist

wie hoch wäre denn der fiktive Warenwert im vorliegenden Beispiel???

mfg
C.
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

T hatte mal ein ähnliches Problem mit einem ausländischen Käufer. Um diesem ganzen hin- und hergeschreibe wegen des gewollt unversicherten Versands aus dem Weg zu gehen, bot (zähneknirschend) T an die Hälfte des Preises zu übernehmen, was von K akzeptiert wurde.

Ob das in diesem Fall eine Lösungsmöglichkeit wäre, muss A selbst wissen.
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indietz
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

also zur verpackung:

es war wie gesagt der wunsch von B es sich als normalen brief zukommen zu lassen. ware war natürlich von A antistatisch verpackt. wie weit ist der begriff "normaler brief" eigentlich dehnbar?


zu dem ersten umschlag:

A war etwas wütend auf die post und hat den umschlag entsorgt... :?
zeugen sind leider auch nicht vorhanden. aber die ware kann natürlich
auch zu diesem zeitpunkt noch funktioniert haben und wurde erst beim
2. versand beschädigt, da war sie zwar sicherer verpackt und sie kam auch unbeschädigt an aber ich weiss ja nicht was eintreten muss damit es ein versandschaden ist.

der fiktive warenwert liegt bei 93,83 € .

und noch ein frage:

kann eine privatperson eigentlich mahnungen verschicken oder geht dies nur über einen anwalt? wenn es nur über einen anwalt gehen sollte, muss dann nicht dessen kanzlei oder anschrift / geschäftsadresse vermerkt sein?

mfg
indietz
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