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Verfasst am: 16.12.04, 06:44 Titel: Was genau ist der Streitwert?
Hallo zusammen,
die Anwaltskosten richten sich ja bekanntlich nach dem Streitwert.
Aber welcher Streitwert ist in diesem Fall die Basis:
Der Betroffene erhält eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt A, in der Er aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Summe von ca 800 Euro an diesen Anwalt zu zahlen. (Streitwert angeblich 10.000 Euro)
Nach kurzer Rechereche findet der Betroffene heraus, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt (über 50 wettbewerber wurden abgemahnt) und möchte diese 800 Euro nicht bezahlen.
Um dieses Recht auch zu bekommen und weiteren Ärger zu vermeiden, schliesst sich der Betroffene mit mehreren anderen Abmahnopfern zusammen und entschliesst sich dazu, sich vom selben Anwalt B, wie die meisten übrigen Opfer vertreten zu lassen. (Einer der übrigen Betroffenen empfahl diesen Anwalt, der auf den Satz von 1,3 einen Rabatt von 20% geben würde, weil er ja mehrere Betrroffene in der gleichen Sache vertritt)
Soweit so gut...
...aber wie steht es nun genau um die Gebühren für Anwalt B?
Anwalt B setzt für seine Kostenberechnung den (ohnehin völlig aus der Luft gegriffenen) Streitwert von 10.000 Euro an und stellt seinerseits Kosten in Höhe von 600 Euro in Rechnung. (Satz 1,3) ....Ufff...
Der Betroffene ging die ganze Zeit von einem Streitwert von 800 Euro aus und hat nun 2 offene Rechnungen - eine über 800 und eine über 600. Selbst wenn Er die 800 Euro an Anwalt A nicht zahlen muss, blkeibt er immernoch auf Kosten von 600 Euro für Anwalt B sitzen.
Hätte der Betroffene vorher gewußt, dass Anwalt B diesen Streitwert von 10.000 Euro als Maßgröße nimmt, hätte er Ihn niemals eine Vertretungsvollmacht unterschrieben.
Ausserdem ist der Betroffene nicht mit der Arbeit des Anwalts B zufrieden, der garnicht auf das Betroffene Thema spezialisiert ist und bisher noch keinen kompetenten Eindruck in der Sache hinterlassen hat. Im Gegenteil: Der Betroffene hat das Gefühl, nicht geziehlt beraten zu werden, sondern die selben Brieftexte, wie die übrigen Betroffenen zu bekommen.
Wo liegt hier denn genau der Streitwert, der als Grundlage für die Berechnung der Kosten des Anwalts B dient.
Hat der Betroffene, der sich mittlerweile abgezockt vorkommt, irgendwie die Möglichkeit wieder Abstand von Anwalt B zu nehmen?
Vielleicht hat mit solch einem Fall schon einmal jemand Erfahrung gemacht und kennt einen Ausweg...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.12.04, 12:51 Titel:
Die Frage hatten wir vor einer Weile schon mal.
Wenn Sie die Abmahnung an sich angreifen, ist der Streitwert 10.000 EUR, denn so hoch bemißt sich der Anspruch der Gegenseite.
Wenn Sie hingegen die Unterlassungserklärung abgeben und lediglich die Legitimation der gegnerischen Anwaltskosten angreifen, beträgt der Streitwert 800 EUR (oder was auch immer die gegnerischen RA-Kosten betragen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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