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Verfasst am: 06.11.06, 11:16 Titel: Schmerzensgeld von Gemeinde / Stadt
Letztes Jahr im Juni hatte ein damals 5 jähriger Junge einen schweren Sturz auf einem öffentlichen Fahrradweg, der schwer beschädigt war und noch immer ist. Der kleine Junge ist mit seinem Rad in den tiefen Teer-Rillen steckengeblieben und hat sich dann mit seinem Fahrrad überschlagen und ist eine Böschung heruntergekullert.
Der Junge hatte einen schweren Ellenbogenbruch. Mußte sofort operiert werden, ein Krankenhausaufenthalt von 5 Tagen war nötig. Nach 6 Wochen mußte erneut operiert werden.
Nun wurde im Laufe der Unfallversicherung ein bleibender Schaden mit Bewegungseinschränkung diagnostiziert.
Steht dem Jungen bzw. den Eltern ein Schadensersatz bzw. ein Schmerzensgeld von der Gemeinde zur Verfügung, da der Fahrradweg starke Schäden aufweist ?? Ist dies nach 18 Monaten noch möglich einzufordern ?
Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Wenn die Unfallversicherung (und nicht die Krankenversicherung) für den Fall zuständig ist, war es vermutlich auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten. Dann käme bei einem dauerhaften Schaden - je nach dessen Schwere - ein Anspruch auf (Teil-)Verletztenrente gegen die Unfallkasse oder den Gemeindeunfallversicherungsverband in Betracht. Das is verschuldensunabhängig.
Der Unfall passierte in der Freizeit . Die Kosten für OP usw. wurden von der Krankenkasse übernommen, eine Meldung bei der Unfallversicherung ergab nun den Termin beim Gutachter.
Inzwischen stehen auch Hinweisschilder am Radweg daß das Begehen auf eigene Gefahr erfolgt.
Ist eine Gemeinde nicht für den Zustand der Straßen und Wege verantwortlich ??
Wenn die Unfallversicherung (und nicht die Krankenversicherung) für den Fall zuständig ist, war es vermutlich auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten. Dann käme bei einem dauerhaften Schaden - je nach dessen Schwere - ein Anspruch auf (Teil-)Verletztenrente gegen die Unfallkasse oder den Gemeindeunfallversicherungsverband in Betracht. Das is verschuldensunabhängig.
Es handelt sich um die private Unfallversicherung die ein Gutachten machen ließ
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