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Nehmen wir an, ein bekanntes Telekommunikationsunternehmen rechnet nach 10 Monaten ein ehemals vom Kunden beantragtes Produkt ("Telefonflatrate") ab, nachdem letzterer auf ein völlig neues Leistungspaket (Produktwechsel) beim gleichen Anbieter umgestiegen ist. Anders ausgedrückt, dem Unternehmen fällt nach ganzen 10 Monaten ein, dass vor recht langer Zeit etwas beantragt wurde, was (für den Kunden) sichtbar jedoch nie realisiert wurde; so werden bis heute weiter Telefongespräche einzeln abgerechnet, von einer Telefonflatrate demnach keine Spur. Auch erging nie eine Antragsbestätigung, was naturgemäß leider nicht nachweisbar sein dürfte.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Rechnung nach erhoffter Installation der Telefonflatrate hatte der Kunde fernmündlich beim Anbieter nachgefragt, weshalb denn das Produkt nicht auch auf der Rechnung entsprechend aufgeführt und Verbindungsentgelte statt dessen weiterhin einzeln abgerechnet worden wären, mit dem überraschenden Ergebnis, dass von Seiten des Anbieters in meinem Fall (aus vertragstechnischen Gründen) keine Telefonflatrate realisiert werden könnte; damit hatte sich der Kunden abgefunden, fortan mit einer Flatrate telefonieren zu können.
Wie würdet ihr euch verhalten, hätte das Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung?
Nehmen wir an, ein bekanntes Telekommunikationsunternehmen rechnet nach 10 Monaten ein ehemals vom Kunden beantragtes Produkt ("Telefonflatrate") ab, nachdem letzterer auf ein völlig neues Leistungspaket (Produktwechsel) beim gleichen Anbieter umgestiegen ist. Anders ausgedrückt, dem Unternehmen fällt nach ganzen 10 Monaten ein, dass vor recht langer Zeit etwas beantragt wurde, was (für den Kunden) sichtbar jedoch nie realisiert wurde; so werden bis heute weiter Telefongespräche einzeln abgerechnet, von einer Telefonflatrate demnach keine Spur. Auch erging nie eine Antragsbestätigung, was naturgemäß leider nicht nachweisbar sein dürfte.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Rechnung nach erhoffter Installation der Telefonflatrate hatte der Kunde fernmündlich beim Anbieter nachgefragt, weshalb denn das Produkt nicht auch auf der Rechnung entsprechend aufgeführt und Verbindungsentgelte statt dessen weiterhin einzeln abgerechnet worden wären, mit dem überraschenden Ergebnis, dass von Seiten des Anbieters in meinem Fall (aus vertragstechnischen Gründen) keine Telefonflatrate realisiert werden könnte; damit hatte sich der Kunden abgefunden, fortan mit einer Flatrate telefonieren zu können.
Wie würdet ihr euch verhalten, hätte das Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung?
Er hat sich mit dem enttäuschenden Ergebnisses abgefunden, dass er fortan mit einer Flatrate telefonieren konnte?
Ich dachte das wollte er und es wäre vertragstechnisch nicht möglich gewesen...?!
Zumindest ist dies der fiktive Fall, den SIe beschrieben haben... denn das steht da!
Hat der Betroffene keine Telefonrechnungen erhalten? Das ist doch das beste Beweismittel dafür, dass der Dienst nie genutzt wurde...
Notfalls würde ich alle monatlichen Telefonkosten die über dem monatlich Flatratepreis liegen bei dem Unternehmen als Schadensersatz
geltend machen... (Auf Grund der mangelhaften Leistung)
Die Einzelverbindungen waren doch sicherlich teurer, oder? _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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