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Verfasst am: 07.11.06, 01:15 Titel: zwei Änderungsschneiderein in unmittelbarer Nähe?
Hallo sorry ich wußte nicht genau wohin das gehört.
Angenommen Person A kauft/übernimmt eine Änderungsschneiderei von Person B. Einen Monat später kauft sich Person B ca. 40-45 Meter weiter ein Haus und eröffnet dort eine neue Änderungsschneiderei. Ist das erlaubt und kann Person A etwas dagegen tun?
Verfasst am: 07.11.06, 07:38 Titel: Re: zwei Änderungsschneiderein in unmittelbarer Nähe?
Nhien hat folgendes geschrieben::
Ist das erlaubt...
Wenn ein diesbezügliches Unterlassen nicht als Nebenpflicht im Kaufvertrag vereinbart wurde-Ja, klar.
Zitat:
...und kann Person A etwas dagegen tun?
Besser und/oder billiger sein. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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