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Verfasst am: 07.11.06, 16:36 Titel: Nachforderungen der Vormieter
Folgender Sachverhalt.
Ein Mieter ist im August 2005 in eine neue Wohnung gezogen. In dieser Wohnung hatten die Vormieter drei Badezimmerwandschränke, zwei Badezimemrregale und einen großen Spiegel hinterlassen. Desweiteren waren in allen Fenstern Plissee-Gardinen angebracht worden.
Der Vermieter teilte mit, dass die Vormieter kein Interesse an den Möbeln mehr hätten und ob wir sie übernehmen wollten. Andernfalls würde er die Vormieter auffordern die Gegenstände abzuholen.
Der neue Mieter entschloss sich die Möbel zu übernehmen. Mit den Vormietern gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Kontakt.
Im Frühjahr (April / Mai) wurden der neue Mieter dann damit konfrontiert, dass die Vormieter die Möbel plötzlich verkaufen wollten. Ende Oktober 2006 schließlich kam eine schriftliche Auflistung mit einer "Preisvorstellung" von über 700,- €.
Gibt es seitens der Vormieter überhaupt noch einen Anspruch auf die Möbel?
Ist das belassen in der Wohnung ohne eine Forderung zu stellen nicht vergleichbar mit der Aufgabe am Eigentum (anlog Sperrmüll)?
Verlangen SIe doch Einlagerungs- und Pflegegebühr...
Ich denke nach einem 1/2 Jahr zu kommen ist zu spät um noch irgendwelche Ansprüche geltend zu machen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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