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Gebühren Schecksperrung

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 16:58    Titel: Gebühren Schecksperrung Antworten mit Zitat

Bei A wird eingebrochen. Die Diebe entwenden u.a. zwei Scheckhefte des A. Ein Scheckheft ist von Bank B1, das andere von Bank B2.

Der A teilt beiden Banken mit, dass er die entsprechenden Schecks sperren lassen möchte, da diese eben bei einem Einbruch entwendet wurden. Beide Banken sperren die Schecks.

Allerdings teilt Bank B1 dem A nach einer gewissen Zeit mit, dass die Sperre nur eine temporäre Sperre sei und nach Ablauf von einigen Monaten erneuert werden müsste. Dafür fallen natürlich wieder erneute Gebühren an.

Kann das sein? Die Schecks können doch nicht alle paar Monate gegen eine Gebühr erneut gesperrt werden.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Lösen Sie das Konto bei dem Bank einfach auf und kündigen Sie.

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist banküblich, dass Schecksperren nur eine gewisse Zeit gelten (meist ein halbes Jahr) und dass das Gebühren kostet - steht in den AGB bzw. Preisverzeichnis drin.

Gruss Hans-Jürgen
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja soviel Arbeit für die arme Bank, die viele Daten im PC die jeden tag von der Putzfrau abgestaubt werden müssen.

Es wird immer eine Bank geben die das billiger macht.

Klaus
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auf Ironie gehe ich normalerweise nicht ein, nur so viel:

- Die Banken halten für die Bereiche Kontoführung/Zahlungsverkehr und solchen Randgebieten wie Schecksperre eine für Aussensthende gigantische Infrastruktur an IT. Das muss irgendwie bezahlt werden und alle Kontoführungsgebühren zusammen plus solchen Zusatzgebühren sind nur mit Mühe (wenn überhaupt) kostendeckend. Die Bank verdient mit dem Konto an sich kein Geld, höchstens mit Valutengewinnen und Folgegeschäften

- Der Kunde hat bei geklauten Schecks zwar oft keine Schuld (Fahrlässigkeit mal ausgenommen) aber die Bank erst recht nicht. Zusätzlich zum betriebswirtschaftlichen Ansatz der Infrastrukturkosten und den (zugegebenermassen hier niedrigen) Personalkosten kommt noch etwas anderes : das Risiko. Macht die Bank da einen Fehler (z.B. Zahlendreher bei der Eingabe) muss sie haften, obwohl Schecksperre kein "gewolltes Geschäft" ist. Das Risiko lässt sich die Bank bezahlen.

Gruss Hans-Jürgen
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

@stgtklaus

beide Antworten waren wieder mal kompletter Blödsinn.

Ironie konnte ich darin nicht erkennen.

Gr.
ZetPeO
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als Bänker muss ich stgtklaus hier teilweise beispringen.

hjb hat Recht: Die Kosten für die EDV-Programme zur Umsetzung der Schecksperren müssen auf die (wenigen) Fälle von Schecksperren umgelegt werden. Dies erklärt die Kosten.

Aber: Eine unbegrenzte Schecksperre (statt eine Sperre für wenige Monate) liegt nicht daran sondern an einer trivialen Kleinigkeit: Die Banken erfassen in der EDV bei Einlösung nicht die vollständige Schecknummer sondern nur die letzten Ziffern (um Geld zu sparen). Da diese sich wiederholen, funktioniert die unbefristete Sperre nicht.

Dadurch hat stgtklaus Recht: Die Bank muss die Sckecknummern immer wieder (nicht von der Putzfrau) abstauben, damit die Sperre funktioniert
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten:

bist Du sicher, dass das der Grund ist ?

Die Erfassung der letzten fünf Stellen kenne ich noch von früher (vor 20 Jahren). Heutzutage wird (bei uns) die komplette Schecknummer erfasst. Ich meine, für die regelmässige Erneuerung gibt es eher rechtliche GRünde (ohne die genau nennen zu können)

Gruss Hans-Jürgen
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tatsache, dass Arbeit oder die Aufrechterhaltung einer kostspieligen Infrastruktur bezahlt werden muss, sehe ich ja durchaus. Dafür zahlt der Kunde bei der Schecksperrung ja eine Gebühr.

Was ich nach wie vor nicht verstehe, ist der Grund für die befristetet Sperre.

Ein gestohlener Scheck wird ja in der Regel nicht wieder auftauchen. Es besteht aber für den Kunden die Gefahr, dass jemand versucht den Scheck einzulösen.

Was macht da eine temporäre Sperre bitte für einen Sinn?
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