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Versicherung verlängert Vertrag ohne meine Zustimmung

 
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diocletian
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 09:10    Titel: Versicherung verlängert Vertrag ohne meine Zustimmung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich hab bei einer Versicherung ein "Versicherungspaket" bestehend aus Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Dieses Paket hatte einen 5 Jahresvertrag und ging bis 03.2008.
Nun hatte ich im September einfach nur die Bezugsperson ändern lassen (Trennung vom Exfreund) und bin umgezogen. Ich hatte das telefonisch bei meiner Versicherungsagentur geregelt und die wollten mir die neue Police dann umgehend zuschicken. Wie gesagt, es ging einfach nur darum die Bezugsperson zu ändern.
Police kam auch, ich war dann auch nochmal in der Versicherungsagentur wegen der Unterschrift und das war es auch.
Jedenfalls schaute ich mir gestern mit einem Bekannten die Policen durch und ich sehe, dass der Vertrag auf einmal bis 2012 verlängert wurde und meine monatliche Prämie sich enorm erhöht hatte und ich eine jährliche Dynamisierung von 8% auf drin hatte.
Nun meine Frage, was kann ich dagegen tun? Ich weiß, ich habe unterschrieben... aber wie es so ist. Man kennt sich nicht so aus mit den Dingen und vertraut seinem Versicherungsfritzen und gut ist.
Wie soll ich mich verhalten? Fakt ist, ich möchte so schnell es geht aus dem Vertrag raus bzw. wenigstens den Ursprungszustand wiederhaben.


Vielen Dank für eure Hilfe!


Zuletzt bearbeitet von diocletian am 08.11.06, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 09:20    Titel: Re: Versicherung verlängert Vertrag ohne meine Zustimmung Antworten mit Zitat

diocletian hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

Ich hab bei der Würtembergischen Versicherung ein "Versicherungspaket" bestehend aus Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Dieses Paket hatte einen 5 Jahresvertrag und ging bis 03.2008.
Nun hatte ich im September einfach nur die Bezugsperson ändern lassen (Trennung vom Exfreund) und bin umgezogen. Ich hatte das telefonisch bei meiner Versicherungsagentur geregelt und die wollten mir die neue Police dann umgehend zuschicken. Wie gesagt, es ging einfach nur darum die Bezugsperson zu ändern.
Police kam auch, ich war dann auch nochmal in der Versicherungsagentur wegen der Unterschrift und das war es auch.
Jedenfalls schaute ich mir gestern mit einem Bekannten die Policen durch und ich sehe, dass der Vertrag auf einmal bis 2012 verlängert wurde und meine monatliche Prämie sich enorm erhöht hatte und ich eine jährliche Dynamisierung von 8% auf drin hatte.
Nun meine Frage, was kann ich dagegen tun? Ich weiß, ich habe unterschrieben... aber wie es so ist. Man kennt sich nicht so aus mit den Dingen und vertraut seinem Versicherungsfritzen und gut ist.
Wie soll ich mich verhalten? Fakt ist, ich möchte so schnell es geht aus dem Vertrag raus bzw. wenigstens den Ursprungszustand wiederhaben.


Vielen Dank für eure Hilfe!


Forenregeln beachten und keine Unternehmensnamen nennen Ausrufezeichen Böse

Auch wenn man sich nicht auskennt, so haben Sie doch im nachhinein selbst aus dem Vertrag erkennen können,
dass sich hier wohl einiges geändert hat...
Warum hätte dies Ihrer Meinung nach vor dem Unterschreiben nicht funktionieren sollen?!?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser... der "Versicherungsfritz" hat so nun nochmal Abschlussprovision kassiert... Mit den Augen rollen

Man sollte die eigene Verantwortlichkeit eben nicht auf Personen Abwälzen, die andere Interessen, als die Ihrigen haben Ausrufezeichen Geschockt

Haben Sie vom "Fritz" eine Rechtsbelehrung bzw. die neuen Versicherungsbedingungen erhalten...?

Bei einem Neuvertrag muss diese erfolgen... ansonsten hat man ein 1-jähriges Widerspruchsrecht ab Zahlung des Erstbeitrages,
oder eben bei verspätetem Erhalt von dieser Belehrung, ein 30-tägiges Widerspruchsrecht in der LV
und ein 14 tägiges bei anderen Versicherungszweigen...

siehe §5a und

§ 5 VVG bei nicht Übereinstimmung des Vertrages, mit dem Antrag...

Grüßle Dookie!
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diocletian
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, hab den Namen wieder wegeditiert.

Danke für den Tipp mit §5 VVG.

Reicht es aus, wenn auf dem Versicherungsschein vorn drauf steht "Änderung des Versicherungsumfang, der Versicherungssummer, der Vertragsgrundlagen und des Beitrages"?
Weil im §5 VVG steht, dass explizit nochmal auf die einzelnen Sachen hingewiesen werden muss bei Versicherungsscheinübergabe und das hat mein Versicherungsfritze nicht gemacht. Und die Vertragsverlängerung steht irgendwo mittendrin, so dass man erst nach mehrmaligen Lesen darauf aufmerksam wird.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

diocletian hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung, hab den Namen wieder wegeditiert.

Danke für den Tipp mit §5 VVG.

Reicht es aus, wenn auf dem Versicherungsschein vorn drauf steht "Änderung des Versicherungsumfang, der Versicherungssummer, der Vertragsgrundlagen und des Beitrages"?
Weil im §5 VVG steht, dass explizit nochmal auf die einzelnen Sachen hingewiesen werden muss bei Versicherungsscheinübergabe und das hat mein Versicherungsfritze nicht gemacht. Und die Vertragsverlängerung steht irgendwo mittendrin, so dass man erst nach mehrmaligen Lesen darauf aufmerksam wird.


Ich würde einfach mal mit dem jetzigen Wissen bei der Versicherung anrufen und diese darüber aufklären, was eigentlich gewünscht war.
Vielleicht ändern die das ja wieder...
Stellt sie sich stur, so können Sie ja die unterlassene Belehrung anführen...
Es geht hier m.E. weniger um das, dass die Vertragsverlängerung gleich ersichtlich ist, sondern eher darum, dass Sie auf das:
Zitat:
... und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist.


Wie Sie wohl auch schon gelesen haben, ist der Versicherer in der Beweispflicht.
Er muss also beweisen, dass diese Belehrung erfolgt ist...
Der 5er (nicht 5a) gilt bloß, wenn der Versicherungsschein nicht dem Antrag entspricht.
Hier geht es also wohl eher um §5a

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