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bei einem schweren Unwetter im Sommer diesen Jahres, kam durch eine nicht richtig verschlossene Balkontür, soviel Regenwasser in das Zimmer, dass der Laminat aufgequoll.
Schadensumme lt. Kostenvoranschlag 1500 €. Der Laminat wurde im Jahr 2001 für 1300 DM. Der Laminat ist heute wie neuwertig. Keine Gebrauchsspuren etc.
Mieterin hat das der Privathaftpflicht gemeldet und die regulierten mit 200 €. Der Vermieter ist damit nicht einverstanden.
1. Frage, kann der Mieter/Vermieter noch irgendwas erreichen ?
2. Wenn im Sommer ein gekipptes Fenster offensteht, ist das fahrlässig ?
bei einem schweren Unwetter im Sommer diesen Jahres, kam durch eine nicht richtig verschlossene Balkontür, soviel Regenwasser in das Zimmer, dass der Laminat aufgequoll.
Schadensumme lt. Kostenvoranschlag 1500 €. Der Laminat wurde im Jahr 2001 für 1300 DM. Der Laminat ist heute wie neuwertig. Keine Gebrauchsspuren etc.
Mieterin hat das der Privathaftpflicht gemeldet und die regulierten mit 200 €. Der Vermieter ist damit nicht einverstanden.
1. Frage, kann der Mieter/Vermieter noch irgendwas erreichen ?
2. Wenn im Sommer ein gekipptes Fenster offensteht, ist das fahrlässig ?
Zu 1.)
Es kann dem Mieter eigentlich egal sein... der VM kann sowieso nur klagen und die PHV springt dann für den Mieter ein, da Sie ja bereits
eine Deckungszusage für den Schaden abgegeben hat. Der Mieter muss sich also keine weiteren Gedanken/Sorgen machen...
Er muss nur alle Schreiben an den Versicherer weiterleiten...
Toll so eine Versicherung, was?
1300,-DM = 650,- € - 200,- € = 450,- Wertverlust in 5 Jahren ergibt eine durchschnittliche Nutzungsdauer
von 9 Jahren für das Laminat... Das ist m.E. in Ordnung für Laminat:!:
Zu 2.)
Ja, aber die PHV übernimmt sogar grob fahrlässig verursachte Schäden..., nur vorsätzlich herbeigeführte nicht...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
1. Frage, kann der Mieter/Vermieter noch irgendwas erreichen ?
Die Versicherung hat den Zeitwert des Bodens bei der Errechnung der Entschädigung zugrunde gelegt. Dieser entspricht 400 DM bei einem Wertverlust von ca. 20 % im ersten Jahr und jeweils 10 % in den folgenden Jahren.
400 DM = 200 €.
Hier könnte nur noch versucht werden, über den Zeitwert und/oder die Wertverlustsätze zu diskutieren.
aneri1 hat folgendes geschrieben::
2. Wenn im Sommer ein gekipptes Fenster offensteht, ist das fahrlässig ?
Kommt auf den Einzelfall an (z. B. wie lange stand das Fenster offen, war jemand in der Wohnung/Zimmer anwesend usw. usw. Kann so generell nicht gesagt werden.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
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