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Verfasst am: 08.11.06, 05:11 Titel: Kündigung Baukredit und Girokonto
Hallo,
ist wahrscheinlich kompliziert aber vielleicht weiss jemand Rat.
Ich werde mal versuchen so kurz und verständnissvoll wie möglich den Fall zu schildern.
Vor ca. 15 Jahren gebaut
Dieses Jahr wegen Insolv. des Arbeitgebers arbeitslos geworden.
Jetzt nach ca. 5 Monaten wieder berufstätig.
Durch die Arbeitslosigkeit Ratenzahlung 3 Monate im Rückstand ca. 3.500 €
Vor ca 1Jahr Sondertilgung durch Bausparvertrag, dann neuen Bausparvertr.
abgeschlossen, angespartes Geld bis Juni 06: 3.800 €
Bausparvertrag an die Bank als Sicherheit abgetreten.
Rechtsstreit mit ehemaligem Mieter wegen nicht bezahlter Miete, logischerweise gewonnen nach 1,5 Jahren.
Mietschulden mit Zins und Gerichts/Anwaltskosten: 6.500 €
3.200 € wurden mittlerweile bezahlt, das Geld liegt allerdings noch beim Amtsgericht, da der Mieter Berufungsantrag gestellt hatte, dieser jedoch zurückgewiesen wurde.
Das Geld wird uns in den nächsten Tagen zugehen.
Restschuld 3.300 € zahlt die Rechtschutzversicherung des ehemaligen Mieters, soweit ich informiert bin.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Darf die Bank die Kredite/Konten eigentlich kündigen, obwohl ich den Vorschlag machte den Bausparvertrag aufzulösen und mit dem Geld den Rückstand auszugleichen?
Wahrscheinlich nebensächlich, da keine Sicherheit für die Bank aber das Guthaben aus dem Rechtsstreit beträgt ja auch 6.500 €
Ich hatte jetzt noch einen Termin auf der Bank und habe dem Sachbearbeiter die Papiere des Gerichts vorgelegt woraus ersichtlich ist, dass bereits 3.200 € bezahlt wurden und uns in den nächsten Tagen zugehen, das hat Ihn allerdings nicht interressiert und die Kündigung wird nicht zurückgenommen.
Als ich wieder Arbeit hatte, wurde natürlich auch die Ratenzahlung wieder aufgenommen.
zum Zeitpunkt der Kündigung waren die Künigungsvoraussetzungen nach der Darstellung gegeben. Ich unterstelle einmal, dass auch entsprechende Mahnungen erfolgten.
Daher war die Kündigung formal ok.
Der Bausparvertrag war wahrscheinlich an die Bank abgetreten (sonst hätte der Kunde ihn ja einfach auflösen und den Gegenwert der Bank überweisen können).
In diesem Fall ist die Bank nicht verpflichtet, einer Freigabe zuzustimmen (um die Ratenzahlung zu ermöglichen). Diese Freigabe würde ja die Sicherheitenposition der Bank verschlechtern und damit ihr Risiko erhöhen.
Daher dürfte rein rechtlich hier wenig zu holen sein.
Aber rein kaufmänisch sollte eine Rücknahme der Kündigung für die Bank sinnvoll sein.
- Das zugrunde liegende Problem (Arbeitslosigkeit) ist gelöst
- Bezüglich der Rückstände kann entweder eine Rückführungsvereinbarung in Raten (als Bank würde ich hierauf bestehen) oder eine Abtretung der Forderung aus dem Rechtsstreit vereinbart werden.
Wenn es also keine anderen Probleme in der Kundenbeziehung gibt, sollte hier rein kaufmänisch eine gute Basis für eine Rücknahme der Kündigung bestehen. Wenn der Sachbearbeiter hier keine ausreichenden Kompetenzen hat, hilft ein freundliches Gespräch mit dem Abteilungsleiter.
aus der Praxis kann ich sagen, dass ich froh bin um jeden Kunden, der trotz der Schwierigkeiten seine Ratenzahlung planmäßig wieder aufnimmt. Und nach 15 Jahren dürfte ja auch eine entsprechende Tilgung geleistet worden sein... das Thema Sicherheiten sollte dann nicht ganz das Problem sein es sei denn, dass die Immobilie runtergekommen ist oder zwischenzeitlich neue Darlehen aufgenommen wurden.
Insofern kann ich auch nur dazu raten ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen ... auch eine Kündigung ist für eine Bank ein Haufen Arbeit ... den Versuch der Ablösung durch eine andere Bank würde ich trotzdem vorbereiten ... kann ja nicht schaden... man verbessert doch nur seine eigene Position u. wenn es zum Zwang kommen sollte entstehen da schnell einige Tausend Euronen f. Gericht, Gutachter usw...
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