Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.11.06, 16:43 Titel: 200 Euro Uhr nicht mehr Wasserdicht !
Hallo,
Ein kleines Problem. Käufer A hatt sich vor geraumer Zeit eine 200,00 Euro Uhr gekauft. Diese hat Käufer A nun zum Uhrmacher B gebracht um die Batterie zu wechseln, in dem glauben die Uhr wird dort auch gleich wieder wasserdicht gemacht. Nun ging Käufer A mit der Uhr nach dem Batteriewechsel ins Wasser und schaute nicht schlecht, als diese ihren Dienst aufgab. Auf Nachfrage beim Uhrmacher sagte dieser, "wir weisen alle Kunden darauf hin das die Uhr dannach nicht mehr wasserdicht ist". Dies hat der Verkäufer aber nicht getan. Der Hinweis ist ausgeblieben. Läpische Antwort " Haben Sie Zeugen?" Somit steht Aussage gegen Aussage. Wer haftet nun für den Schaden ? Haftet überhaupt jemand? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
Hm, das dürfte im Ergebnis wohl eine Beweislastfrage sein.
Zwischen A und B wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Erfolg des WV bestand darin, die Uhr durch Austausch der Batterie wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Zwischen A und B wurde nicht vereinbart, dass die Uhr nach dem Austausch nicht mehr wasserdicht ist. Fraglich dürfte also sein, ob Uhren typischerweise ihre Wasserdichtigkeit durch Austausch der Batterie verlieren. Wenn dies immer der Fall ist, dürfte für den B auch die Pflicht entfallen den A darauf hinzuweisen. U.U. findet sich die Antwort auf die Frage in der Bedienungsanleitung der Uhr (sofern eine geliefert wurde). Wenn man davon ausgeht, dass der Verlust der Dichtigkeit nicht mit Austausch der Batterie einhergeht, liegt es an B zu beweisen, dass eine entsprechende Belehrung stattgefunden hat. Diesen Beweis dürfte er nicht führen können.
Wen das nicht überzeugt: Vielleicht kann man die Verteilung der Beweislast auch aus § 280 herleiten. Wenn A beweisen kann, dass die Uhr vor der Reparatur wasserdicht war, obliegt es wiederum B sich zu entlasten, d.h. zu beweisen dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Es ist nunmal allgemein bekannt, dass ein Batteriewechsel beim Uhrmacher zum Verlust der Wasserfestigkeit führt. Um diese zu erhalten, muss die Uhr eingeschickt werden. Das ist bei 99% der Uhren so. Der Kunde hätte ja zumindest fragen können, aber da er auch dies nicht gemacht hat, liegt die Schuld wohl bei ihm.
Es ist nunmal allgemein bekannt, dass ein Batteriewechsel beim Uhrmacher zum Verlust der Wasserfestigkeit führt. Um diese zu erhalten, muss die Uhr eingeschickt werden. Das ist bei 99% der Uhren so. Der Kunde hätte ja zumindest fragen können, aber da er auch dies nicht gemacht hat, liegt die Schuld wohl bei ihm.
Das wäre mir neu (trage selbst nur wasserdichte Uhren). Bisher habe ich es immer nur so erlebt, dass der Batteriewechsel insb. bei Taucheruhren deutlich teurer war, weil neben der Batterie auch Dichtungen erneuert und anschliessend eine Dichtigkeitsüberprüfung des Gehäuses durchgeführt werden musste.
Hier sieht es mir eher danach aus, als hätte ein "Fachbetrieb" eine wasserdichte Uhr kommentarlos zum Batteriewechsel entgegengenommen, ohne den Kunden darauf hinzuweisen, dass dieser Betrieb fachlich und/oder ausrüstungstechnisch nicht in der Lage ist, einen Batteriewechsel bei einer wasserdichten Uhr sach- und fachgerecht auszuführen (dann hätte der Betrieb die Uhr nämlich entweder an den Hersteller einschicken oder den Kunden zur qualifizierteren Konkurrenz schicken müssen).
Meiner Meinung kann der Kunde hier durchaus Schadensersatz von dem windigen "Uhrmacher" verlangen!
Zwischen A und B wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Erfolg des WV bestand darin, die Uhr durch Austausch der Batterie wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Zwischen A und B wurde nicht vereinbart, dass die Uhr nach dem Austausch nicht mehr wasserdicht ist.
Eine wasserdichte Uhr ist eine wasserdichte Uhr ist eine wasserdichte Uhr.
Oder würden Sie akzeptieren, dass Ihr Auto nach dem nächsten Reifenwechsel plötzlich keinen Allradantrieb mehr hat? Fährt ja schliesslich trotzdem noch ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.