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ich wende mich an Sie, da ich hoffe,
dass Sie mir helfen können.
Wir sind seit 1976 verheiratet und hatten beide immer
Arbeit, wobei ich ein Jahr ausgesetzt habe, als
unsere gemeinsame Tochter geboren wurde.
Wir sind Ende der 80 ziger Jahre (noch vor Mauerfall)
aus der damaligen DDR ausgereist.
Mein Mann hat sofort Arbeit gefunden und ich habe eine
Umschulung gemacht und zum Ende dieser auch eine
Tätigkeit aufgenommen.
Das Einkommen meines Mannes war immer wesentlich
höher als mein Einkommen.
1994 haben wir gemeinsam eine Immobilie erworben
die wir selbst genutzt haben.
1999 haben wir uns getrennt und mein Mann ist ausgezogen.
Ich habe damals keinen Trennungsunterhalt eingeklagt.
Desweiteren hat mein Mann ab seinem Auszug keine Kosten
mehr für unser gemeinsames Haus übernommen.
Ich wollte das Haus dann verkaufen, aber mein Mann hat dem
nicht zugestimmt, da er nicht Schulden bezahlen wollte für
etwas was ihm nicht mehr gehört.
Ich habe mich dann immer so einigermaßen über Wasser gehalten
(Erspartes, Familienunterstützung....).
2003 hat er mir dann sein ½ Anteil übertragen, weil er aus den
Verbindlichkeiten entlassen werden wollte.
Jetzt plötzlich will er sich scheiden lassen, was ich verstehen
kann.
Er meint aber, da er mir seinen Anteil des Hauses (nur
mit Schulden und für das er seit seinem Auszug 1999
nicht einen Pfennig mehr bezahlt hat)
überschrieben hat, sollte ich keine Ansprüche mehr an ihn
stellen (Rentenansprüche, Unterhaltszahlungen...).
Da ich finanziell nicht so gut dastehe kann ich mir im
Moment keinen Anwalt leisten.
Ich möchte aber zumindest auf die Rentenansprüche
nicht verzichten und brauche dazu sicher einen Anwalt.
Vielleicht können Sie mir helfen und ich danke Ihnen
schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Wie stehen meine Chancen?
sehr gut!
den Versorgungsausgleich führt das Gericht im Schedungsverfahren von Amts wegen durch. Er kann auf Antrag ausgeschlossen werden, aber nur ganz ausnahmsweise, wegen grober Unbilligkeit. Da bleiben Sie mal ganz ruhig und warten Sie ab, ob Ihr Mann einen solchen Antrag überhaupt stellt!!
Wollen Sie Unterhalt geltend machen, müssen Sie selbst aktiv werden, dann brauchen Sie auch einen Anwalt.
wenn Sie finanziell nicht so gut dastehen, kann Ihnen für das Scheidungsverfahren und die Beauftragung eines Anwaltes unter Umständen Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.
Der Versorgungsausgleich ist in der Tat von Amts wegen durchzuführen. Hierauf kann allenfalls durch Vereinbarung beider Parteien (mit familienrichterlicher Genehmigung) verzichtet werden, d.h., das ginge ohnehin nur mit Ihrer Zustimmung.
Ein Ausschluß kommt nur in seltensten Fällen in Betracht, so daß Sie sich hier wohl ebenfalls keine Sorgen machen müßten.
Was den Unterhalt betrifft, so will Ihr Ehemann offenbar einen Unterhaltsverzicht.
Diesen müssen Sie selbstverständlich ebenfalls nicht abgeben. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Der Staat spart. Hier in Nordrhein-Westfalen wird z.B. die Prozesskostenhilfe verweigert, wenn Immobilieneingetum vorhanden ist, das theoretisch noch belastet werden kann. Bsp. vermietete Eigentumswohnung Wert 130.000 EUR; Belastung 83.000 EUR.
Im Übrigen wäre zunächst ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehemann zu prüfen.
Mit dem Versorgungsausgleich sehe ich das auch so. Ein Ausschluss dürfte hier nicht in Betracht kommen.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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