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Hausratversicherung, kann man Rechtsschutz in Anspruch nehme

 
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 20:01    Titel: Hausratversicherung, kann man Rechtsschutz in Anspruch nehme Antworten mit Zitat

Hallo,

aus einem PKW sind Wertgegenstände im Wert von ca. 4.000 Euro gestohlen worden.
Der PKW wurde komplet gestohlen.
Auf der Straße vor dem Haus abgeschlossen. Polizei hat es aufgenommen. Es war zwischen 13 und 21 Uhr.

Versicherungsbedingungen abgeschrieben vom vertrag:
1. ...wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb von deutshland...
2der versicherer haftet nur, wenn nachweislich
a. der schaden tagsüber zwischen 6 und 22 uhr eingetreten ist oder
b. der schaden während einer fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei stunden eingetreten ist
3. keine entschädigung wird geleistet für wertsachen gemäß §19 Nr. 1 a-e VHB 9
4. pro schadensfall 1022, 58 euro...
5....Diebstahl unverzüglich angezeigt...

Erste Rückmeldung der Vrsicherung: fahrzeug stand auf der straße daher keine leistung
zweite rückmeldung der versicherung: es handelt sich um eine fahrtunterbrechung, keine leistung.

Kann das jemand von euch verstehen?
Kann man hier seine Rechtsschutzversicherung einschalten? Ist das ein Vertragsrechtsschutzfall oder was würde hier greifen?

Wie soll man hier weiter vorgehen?

Danke und Grüße
Uwe


Zuletzt bearbeitet von UweG am 08.11.06, 22:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

erst einmal bitte die forenregeln lesen und die namen der gesellschaft(en) entfernen, dann gibt es eine antwort Winken
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:07    Titel: Oh Entschuldigung! Antworten mit Zitat

Danke und Gruß
Uwe
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
a. der schaden tagsüber zwischen 6 und 22 uhr eingetreten ist oder
b. der schaden während einer fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei stunden eingetreten ist


Das Wörtchen "oder" macht es aus... Versicherung ist in diesem fiktiven Fall im Unrecht
Denn es besteht von 6-22 Uhr Schutz, oder aber auch für 2 Stunden zwischen 22-6 Uhr...
Laut Ihrer Aussage war es ja aber noch garnicht 22 Uhr... also ist auch die Begründung, schlichtweg unzureichend, da falsch!
Der b. wirkt hier also garnicht...

Würde das denen erstmal mitteilen, wenn mir sowas mal passieren sollte... Ein Hinweis auf das bestehen einer RSV kann da wahre Wunder wirken... Winken
Leider wollen manche Versicherer den Laien echt für blöd verkaufen... Mit den Augen rollen

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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UweG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 23:17    Titel: Heute wurde Antworten mit Zitat

noch einmal beid er Versicherung angerufen und gesagt, bevor der Anwalt eingeschaltet wird würde man gerne noch einmal wissen, warum keine Leistung erbracht wird.
Da hat man sich interessiert gezeigt und die Anzeige vrlangt, man möchte den fall nochmal prüfen. Naja, jeder hat mal einen schlechten Tag. Und der Kollege hatte halt mal 4 schlechte Tage in Folge. Sicher nur ein Zufall...

Grüße
Uwe
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