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Habe da mal eine Frage, wenn ein Vertrag zwischen Geschäftsleuten/ Firmen aus 2 verschiedenen Ländern geschlossen werden würde. Angenommen es würde sich um Deutschland und Polen handen und es würde in dem Vertrag stehen "nach polnischem Recht" wäre dann auch der Gerichtsstandort automatisch Polen? Oder ist das unabhängig davon?
Man muss unterscheiden: Wenn in dem Vertrag "nach polnischem Recht" steht, bedeutet das in erster Linie nur, dass polnisches Sachrecht Anwendung finden soll (z.B. das polnische "BGB").
Wenn es keine Gerichtsstandvereinbarung gibt, muss das zuständige Gericht nach allg. Regeln herausgefunden werden.
Zur Anwendung könnte hier die EuGVO gelangen, da Polen ja mittlerweile auch EU-Mitgliedsstaat ist. Welches Gericht für eine Klage zuständig ist ergibt sich dann aus dieser Verordnung.
Zu prüfen wäre noch was passiert, wenn die EuGVO nicht anwendbar ist... Werde mich da mal schlau machen, wenn nötig.
Uhi, diese Antwort habe ich übersehen. Recht vielen Dank!!!! Der Gerichtsstand wurde nicht vereinbart- deshalb dachte ich - ponlnisches Recht = Gerichtsstand Polen.
Ich verstehe sowie so die Welt nicht mehr. Inzwischen bekomme ich aus Polen mehrmals am Tag Mails- von ich hätte keinen rechtskräftigen Vertrag- das die Unterzeichnerin nicht befugt war - bis- ich kann einen neuen Vertrag haben- oder auch einen Zusatz, zu meinem alten Vertrag- Sicherlich nicht zu meinem Vorteil!
Sie wollen mir mein Recht nehmen- das beeinhaltet, das ich für eine bestimme Zeit "die Exclussivrechte" für alle Produkte dieser Firma für das Gebiet "Germany" habe.
Sie scheinen es inzwischen- gebrochen zu haben oder aber haben es vor.
Kein Wunder- es geht um sehr viel. Und damit muß man wohl rechnen, wenn man ein Monopl zerstört. Zudem mußte ich es ja ganz offiziell machen (TV, Presse)
In diesem Fall sollte man die Sache wohl einem Profi (Rechtsanwalt mit IPR-Erfahrung und vielleicht auch Ahnung im poln. Recht) überlassen.
Wenn polnisches Recht anwendbar sein soll, dürfte nämlich je nach Streitgegenstand das poln. "BGB" Anwendung finden. Ein Spezialist auf diesem Gebiet wird hier helfen können.
Danke für diese Antwort. Ich bin doch schon auf der Suche...............komme so eben von einem RA- Fehlschalg............er konnte polnisch und Vertragsrecht. Na ja aber er kennt sich nicht mit dem polnischen Recht aus. Zudem sind sämtliche Schreiben auf englisch- ja und das konnte er auch nicht.
Am Freitag soll ich nun Verträge, mit einer großen Kaufhauskette abschliessen...........und wenn ich dann nicht liefern kann, wird es sehr teuer für mich! Aber genau auf solche Termine habe ich hingearbeitet.
Ich weiß nicht wie ich den richtigen Rechtsanwalt finden kann.
Habe schon mit der Handeslkammer und dem deutschen Konsulat in Polen gesprochen, alle sagen Rechtsanwalt nehmen. Ich soll mir einen in Polen suchen- irgendwie fehlt mir dazu das Vertrauen
Ich bedanke mich für Deine Bemühungen....................mir läuft die Zeit im wahrsten Sinne des Wortes davon- ich habe dafür sogar meine Krebstherapie abgebrochen.
Egal meine eigene Schuld....................aber es geht um ein Produkt für Krebskranke und die Therapie hatte mir sämtliche Kraft geraubt.
Vielleicht hilft eine Suche hier http://www.recht.de/index.php3?menue=Anwaelte weiter.
U.U. ist es sinnvoll sich eine deutsche Kanzlei im Grenzgebiet zu Polen zu suchen, in der vielleicht ein paar Anwälte mehr beschäftigt sind.
Vielleicht hilft auch dieser Link: http://www.dpjv.de/ Dies ist die Webseite der Deutsch-Polnischen-Juristenvereinigung, die haben bestimmt gute Kontakte.
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