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Unterhalt volljährig....

 
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Wittekind
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:21    Titel: Unterhalt volljährig.... Antworten mit Zitat

Die aktuellen Regeln habe ich nicht ganz verstanden, kann jemand bitte eseerklären?

Mal angenommen beide Elternteile verfügen nach Berufsaufwendungen über
gleiches Netto bei gleicher Unterhaltssitiation, Anzahl und Alter der Kinder.
"Untere" Gehaltsklassen angenommen.


Für ein studierendes Kind ausserhalb der Elternhäuser wohnend beträgt der Gesamtbedarf 600€.
Da ja noch 154€ Kindergeld gezahlt werden entfällt auf beide Elternteile eine
Barpflicht von je 223€ .
Mit dem 18. Geburstag fällt ja die "Betreuungsleistung" weg, es handelt sich ja um
eine volljährige Person in Ausbildung.

Was ist wenn der junge Mensch in eines der Elternhäuser zieht, z.B. Wechsel
an eine Uni am Wohnort?
Die DüsseldorferTabelle schreibt bei Unterhalt über 18 von 327€ in der niedrigsten Stufe,
2 x 327€ (je von Vater und Mutter) plus Kindergeld wären 808€, erheblich mehr
als der Studentensatz?

Muß der Papa mehr zajlen weil der Student NICHT in einer eigenn Bude wohnt?
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:36    Titel: Re: Unterhalt volljährig.... Antworten mit Zitat

Hallo Wittekind,

die Berechnung des Volljährigenunterhalts geht etwas anders, sieh nachfolgendes Beispiel:

Netto Vater 1.700,00 EUR
Netto Mutter 1.700,00 EUR
zusammen 3.400,00 EUR

Es werden die beiden EInkommen addiert, um den UNterhaltsanspruch zu ermitteln.

Düsseldorfer Tabelle 556,00 EUR Unterhalt abzgl 154,00 EUR Kindergeld = 502,00 EUR und abzgl. Ausbildungsvergütung - Freibetag 85,00 EUR

Erbringt ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung duch Naturalunterhalt, ist das auf die Barunterhaltsverpflichtung anzurechnen.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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