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Verfasst am: 07.11.06, 14:50 Titel: Darlehensvertrag bei Fzgfinanzierung; wer ist Eigentümer?
Hallo zusammen!
Ich hoffe das Thema hier unter Bankrecht richtig platziert zu haben.
Es geht um folgendes Problem:
Ich möchte gerne wissen wer bei einer Fahrzeugfinanzierung Eigentümer des Fzg.s ist.
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber bei einer Fahrzeugfinanzierung bilanziert doch der Darlehensnehmer (DN) das Fzg. Der Darlehensvertrag sieht aber wiederum eine Sicherungsübereignung des Fzg.s an den Darlehnsgeber (DG) vor. Bewirkt diese dann auch das der DG Eigentümer ist?
Ich lerne im Moment für die Abschlussprüfung und da steht jetzt zum Beispiel geschrieben das bei einer Anschlussfinanzierung der DG Eigentümer ist. Warum? Bedingt durch die Sicherungsübereignung? Wenn das so ist, warum bilanziert dann der DN?
m.E. ist der Eigentümer die Bank und Du bist Besitzer - bei der Bilanzierung wird der Pkw in das Anlagevermögen aufgenommen u. entsprechend ja auch abgeschrieben. Ein Verkauf ist natürlich nur mit Zustimmung der Bank möglich ( kfz Brief liegt wohl auch dort vor ) .
Anders sieht es beim Leasing aus - da wird der PKW nicht bilanziert sondern die Leasingraten sind in den Kosten enthalten.
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