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Verfasst am: 09.11.06, 09:40 Titel: Provision f. Einräumung eines Überzeihungskredites?
Hallo,
ein hypothetisches Beispiel:
A, der als guter Geschäftsmann bei der Bank bekannt ist, braucht kurzfristig, für einen beschränkten Zeitraum, sagen wir bis 06/2007, für eine Erweiterung finanzielle Mittel.
Von daher fragt A bei seiner Bank um einen Überziehungskredit in Höhe von 15Tsd an.
Bank sagt ok. Überzeihung wird eingeräumt.
1Woche später erscheint auf einem Ktoauszug von A ein Posten in Höhe von 150€ - PROVISON /BEARBEITUNGSGEBÜHR FÜR DIE EINRÄUMUNG EINES ÜBERZIEHUNGSKREDITES AUF KTO XXXXXXXXX.
Ist das so ok?
Zunächst einmal besteht Vertragsfreiheit. Bank und Kunde können frei vereinbaren, was sie wollen. Ist diese Kreditprovision nicht vereinbart, so ist sie nicht geschuldet.
Kreditprovisionen sind im Bankgeschäft aber nicht unüblich. Sie werden hauptsächlich bei Vorratslinien vereinbart.
Vorratslinien sind solche, die nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit (oder nur ganz kurzfristig) in Anspruch genommen werden.
Da die Kreditzinsen nur auf die Inanspruchnahme gezahlt werden, der Aufwand der Kreditprüfung und -Vereinbarung aber dennoch entsteht, besteht die Bank bei reinen Vorratslinien gerne auf Kreditprovisionen.
Typischerweise werden diese als Prozentsatz des nicht in Anspruch genommenen Kreditlimits berechnet.
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